05.05.2015 - 00:20
Ich habe dieses Thema mit meinem Beitrag ja eröffnet. Und ich bleibe bei meiner Meinung!!!
Und ich wiederhole gern nur noch einmal eine Passage!
Ein Arbeitnehmer hat sicher zu stellen pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Fall die Bahn nicht zur Verfügung stehen muss dieser Arbeitnehmer einen Weg finden. Wenn er das nicht schafft und zu spät kommt, hat der Arbeitgeber laut geltender Rechtssprechung das Recht diesen Arbeitnehmer zu kündigen. Dies wurde in einigen Fällen auch von Arbeitsgerichten für Recht befunden. Also was machen wir denn nun mit dem Streikrecht wenn uns allen solch eine Situation begegnen würde???
Und ich wiederhole gern nur noch einmal eine Passage!
Ein Arbeitnehmer hat sicher zu stellen pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Fall die Bahn nicht zur Verfügung stehen muss dieser Arbeitnehmer einen Weg finden. Wenn er das nicht schafft und zu spät kommt, hat der Arbeitgeber laut geltender Rechtssprechung das Recht diesen Arbeitnehmer zu kündigen. Dies wurde in einigen Fällen auch von Arbeitsgerichten für Recht befunden. Also was machen wir denn nun mit dem Streikrecht wenn uns allen solch eine Situation begegnen würde???
JA SIGNATUR
Mancher findet sein Herz nicht eher,als bis er seinen Kopf verliert
Mancher findet sein Herz nicht eher,als bis er seinen Kopf verliert