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Streikrecht in Deutschland

#14
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/l...ch-ab.html 

Ich habe hier den Link für den Beitrag von dir, Reiner, eingestellt.

Ansonsten sehe ich das "durchwachsen": Die 4,7 % mehr Lohn sollten natürlich sofort angenommen werden. Aber es geht der Gewerkschaft auch um grundsätzliches:
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Eine Schlichtung sei nur bei Fragen wie Entgelt und Arbeitszeiten möglich. In den Tarifverhandlungen ging es bislang aber vor allem um Strukturfragen.
Es sei gerichtlich geklärt, dass die GDL für ihre Mitglieder, also auch für Zugpersonal und Rangierführer, Tarifverträge unabhängig abschließen dürfe. Dies wolle die Bahn aber nach wie vor verhindern und setze in den Verhandlungen auf Ergebnisse mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). "Das lässt erkennen, dass sie mit der EVG die Tariflage vorgeben will und die GDL sich daran zu halten hat."
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Da ist doch die Frage, ob die GDL als kleinere Gewerkschaft überhaupt der größeren EVG ins "Streikrecht" (Handwerk) pfuschen sollte. Sie darf es wohl, siehe oben, laut gerichtlichen Beschluss. Aber nur für ihre eigenen Mitglieder, nicht für die Mitglieder der EVG. Da gibt es dann also unterschiedliche Löhne und Arbeitsbedingungen.
Und, natürlich, werden dann höhere Betriebskosten über den Fahrpreis an den Fahrgast weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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Streikrecht in Deutschland - von Rainer - 07.11.2014 - 00:55

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