21.04.2018 - 09:13
(20.04.2018 - 18:04)Haeuslebauer schrieb: Außerdem sollten die Teams eine Einspruchmöglichkeit haben.
Zunächst mal: Ich gehe mit Häusles Meinung konform.
Obiges möchte ich noch weiter diskutieren.
Wie soll diese "Einspruchsmöglichkeit gehandhabt werden?
Der Ablauf: Eine Szene im laufenden Spiel, der Feldschiedsrichter trifft eine Entscheidung (z.B. Weiterspielen). Der VAR meldet sich, das Spiel ist oder wird unterbrochen. Der VAR wird angehört, die Szene wird kontrolliert und evtl. anders/neu bewertet.
Mit den entsprechenden Folgen für das laufende Spiel, bisher (vor dem VB) wurde einfach weitergespielt.
Soll es jetzt vor dem Weiterspielen eine Einspruchsmöglichkeit geben? Oder wann - auch noch nach dem Spiel? Wie ist das gemeint? Und wer darf Einspruch erheben?
Bisher - vor dem VB-Zeitalter - wurde sehr viel mit dem Hinweis auf "Tatsachenentscheidung" begründet und nur wenige Einsprüche waren erfolgreich. Jetzt wird eine "Tatsachenentscheidung" auf dem Feld evtl. nach Kontrolle auf dem Monitor (VB) korrigiert und neu getroffen.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.