01.03.2018 - 22:34
Würde der Verfasser des Kommentars genau so schreiben wenn es seinen Sohn als Opfer erwischt hätte ? Oder jemanden anderen aus seiner Familie ?
15 Jahre als Lebenslang und damit als Höchststrafe,die ein deutsches Gericht verhängen kann sind ein Witz.Daran ändert auch die Tatsache nichts,das zum gefällten Urteil auch noch eine anschließende SV ausgesprochen werden kann.Selbst diese kann vom BGH oder auch EuGH nachträglich wieder revidiert werden.
Wenn jemand mit 170 km/h durch eine geschlossene Ortschaft und über mehrere rote Ampeln rast,handelt er unter Vorsatz.Öffentlich Straßen sind keine Rennstrecken und wer diese dazu missbraucht nimmt auch billigend in Kauf,das bei illegalen Rennen unschuldige Opfer zu Tode kommen können.
15 Jahre als Lebenslang und damit als Höchststrafe,die ein deutsches Gericht verhängen kann sind ein Witz.Daran ändert auch die Tatsache nichts,das zum gefällten Urteil auch noch eine anschließende SV ausgesprochen werden kann.Selbst diese kann vom BGH oder auch EuGH nachträglich wieder revidiert werden.
Wenn jemand mit 170 km/h durch eine geschlossene Ortschaft und über mehrere rote Ampeln rast,handelt er unter Vorsatz.Öffentlich Straßen sind keine Rennstrecken und wer diese dazu missbraucht nimmt auch billigend in Kauf,das bei illegalen Rennen unschuldige Opfer zu Tode kommen können.
Ich glaub ich bin eine Signatur
Denken ist die schwerste Aufgabe ...deshalb befassen sich so wenige damit!
Denken ist die schwerste Aufgabe ...deshalb befassen sich so wenige damit!