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Normale Version: Bundesgerichtshof hebt Mordurteil gegen Raser auf
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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die beiden Totraser von Berlin aufgelöst. Die beiden Raser töteten bei einem illegalen Autorennen ein 69-jährigen in seinem SUV.
Gleichzeitig erkannte der BGH aber an, dass das Auto als Mordwaffe benutzt auch zu lebenslanger Haft führen kann. Der Fall von Berlin war offensichtlich nicht schlimm genug. Wieviele Tote muss es geben, bis das Urteil auch für die Bundesrichter der Tat angemessen bestraft wird? Oder reicht ein Toter der oberen Gesellschaftsschicht aus? Wenn man mal schon Richter hat, die hart entscheiden, kommt die nächst höhere Instanz und hebt deren Urteil wieder auf. Ist bei uns eben so (Täterschutz). So schafft man es , dass auch zukünftig solch hirnrissige Rennen abgehalten werden. Schade aber typisch deutsch.
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Mildere Strafen in Aussicht
BGH hebt Mordurteil gegen Berliner Raser auf
01.03.18

Der Bundesgerichtshof kippt das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser. Die dürfen nun auf mildere Strafen hoffen - wegen einem entscheidenden Kriterium.

Karlsruhe - Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren (4 StR 399/17). Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Gericht sieht ein Kriterium nicht erfüllt

Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sieht den Vorsatz - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil - vom Landgericht nicht belegt. Nach den Feststellungen des Gerichts konnten die Männer wegen des hohen Tempos in diesem Moment einen Unfall nicht mehr verhindern.

Damit ging das Landgericht nach BGH-Auffassung von einem nachträglichen Vorsatz aus, der strafrechtlich irrelevant sei. Der BGH verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Berlin.Er wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Maximilian Warshitsky, Nebenkläger im Prozess und Sohn des getöteten Autofahrers, hatte gehofft, dass das Mordurteil in Karlsruhe Bestand hat. Er leidet noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters.

Gewerkschaft der Polizei bedauert Urteil

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben hat. „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt“, teilte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Donnerstag mit. „Wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf und setzt sein Fahrzeug als gemeingefährlichen Gegenstand ein.“

dpa

Quelle:
https://www.kreiszeitung.de/deutschland/...56248.html
:denken: Schwierig...

Das Gericht sieht die Voraussetzung, eine Voraussetzung, nicht erfüllt. Das ist korrekt...
Bei Mord ist die Voraussetzung, das Opfer töten zu wollen. Diese Absicht hatten diese Raser sicher nicht.

Aber - diese Raser haben billigend in Kauf genommen, dass bei ihrer unverantwortlichen Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer ums Leben kommen können.

Es wäre wirklich ein sehr ungerechtes Urteil, wenn diese Raser mit der Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis davon kommen.
In Zukunft ist da ja eine Höchststrafe von 10 Jahren möglich, meiner Ansicht nach auch noch zu wenig.
Wenn ich mich zu so einem hirnlosen Rennen hinreissen lasse, dann gehe ich nie davon aus, dass ein Unfall passieren könnte. Auf eioner öffentlichen Stzrasse noch viel tragischer, weil unschuldige betroffen sein können, wie es in diesem Fall ja war. Jeder dieser Raser meint ihm könne nichts passieren, weil er sein Fahrzeug ja beherrscht. Um andere, nicht Beteiligte, aber nicht zu gefährden, müssten sie auf eine abgesperrte Rennstrecke gehen. Das tun sie aber nicht. Wenn ich dann trotztdem so ein illegales Rennen veranstalte oder daran teilnehme, sieht dies anders aus. Dann weiss ich mein Fahrzeug könnte eine Mordwaffe sein und ich gehe dieses Risiko bewusst ein.
Ich bedaure, dass dieses Urteil eingestampft wurde.
Ja klar,es war kein Vorsatz vorhanden.

Die beiden sind ja nur mit 170 durch Berlin geschlichen weil das Gaspedal geklemmt hat und die Bremsen eingerostet waren.N ormal rast man mit 200 durch Berlin.

Da wundert man sich,warum unsere Richter immer wieder milde Urteile fällen wenn ihnen und der Polizei die obersten Richter in Karlsruhe immer wieder in den Rücken fallen.

Ich schreibe jetzt besser nicht,was ich den BGH Richtern und den beiden Rasern wünsche. AqAqAq
Meinung:
Urteil gegen Raser aufgehoben
Eine starke Entscheidung – für jeden von uns
01.03.2018, 21:04 Uhr | Ein Kommentar von Markus Abrahamczyk

Ist ein Mörder, wer mit 170 km/h in der Innenstadt einen Menschen tot rast? Ja, sagten die Richter im vergangenen Jahr. Heute wurde ihr Urteil vom Bundesgerichtshof kassiert. Mit unserem Gerechtigkeitsempfinden mag diese Entscheidung kaum vereinbar sein. Trotzdem ist sie gut.

Es war eine Montagnacht im Februar vor zwei Jahren. Klirrend kalt, das Thermometer steht bei -5 Grad. Es ist 0.55 Uhr. Die Stunde der Raser. Nur noch ein Augenblick, und die Tauentzienstraße wird zum Trümmerfeld. Mitten in Berlin, kurz vor den Toren des Kaufhauses KaDeWe.

Marvin N. und Hamdi H., beide damals gerade Mitte 20, liefern sich ein Rennen auf Leben und Tod. Vorbei an roten Ampeln, mit bis zu 170 km/h. Bezahlen aber wird ein anderer: Der Rentner Michael W. wird die Nacht nicht überleben.

Der Unbeteiligte hat Grün, als er mit seinem Wagen in die Hauptstraße einbiegt. Mit der Wucht einer Abrissbirne prallt einer der Raser in seinen Geländewagen. 70 Meter weit fliegen die Fetzen des Autos.

Ein Jahr später das Urteil des Berliner Landgerichts: Mord. Das gab es noch nie. Und die meisten Beobachter begrüßten den Berliner Richterspruch. Die beiden Raser aber gingen in Revision. Heute bekamen sie Recht. Wie kann das sein?

Natürlich schockieren die Fotos des zerfetzten Geländewagens. Natürlich macht der Tod eines Unbeteiligten wütend. So wird gewiss auch der Richter des Bundesgerichtshofs empfinden. Sein Job aber ist ein anderer.

In diesem Fall war zu beurteilen, ob tatsächlich die Merkmale eines Mordes vorlagen. Und zu diesen Merkmalen zählt unter anderem der Vorsatz: Der Täter muss sich im Klaren darüber sein, was er da tut. Und er muss es auch wollen.

Genau das aber mag die Schwachstelle am Berliner Mord-Urteil gewesen sein. Denn: Allem Irrsinn, allen roten Ampeln und auch Tempo 170 zum Trotz – die beiden Raser mögen gehofft haben, dass ihr Rennen gut ausgeht. Schließlich stand dabei auch ihr eigenes Leben auf dem Spiel, das sie wohl kaum hergeben wollten. Auch hätten sie in den Sekunden vor dem Crash gar nicht mehr handeln können – der tödliche Unfall war “unumkehrbar in Gang gesetzt“.

Deshalb sagt nun der Bundesgerichtshof: Es war kein Vorsatz – und damit kann es auch kein Mord gewesen sein. Das Berliner Urteil war also falsch.

Für viele Menschen sind solche Entscheidungen kaum nachvollziehbar. Der Staat muss aber mit Bedacht vorgehen. Hier ging es schließlich um lebenslange Haft: Ausgenommen lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung ist es die härteste Strafe, die in unserem Land vorgesehen ist. Ausgerechnet zwei hitzköpfige Raser sollen sie erhalten? Wie viele Urteile werden umgekehrt wiederum als viel zu milde empfunden? War da der Berliner Richterspruch wirklich angemessen?

Und noch etwas kommt hinzu: Entscheidungen wie die heutige basieren – anders als unser Empfinden – eben nicht auf Trauer, Schock oder Wut. Sondern allein auf Tatsachen – beziehungsweise in diesem Fall auf dem Fehlen von Tatsachen (dem nicht erbrachten Nachweis des Vorsatzes). So bestätigen sie das Funktionieren unserer Justiz. Genau deshalb ist die heutige Entscheidung eine starke. Gerade weil wir sie emotional vielleicht nicht verstehen können.

http://www.t-online.de/auto/recht-und-ve...n-uns.html
--- Eine starke Entscheidung – für jeden von uns ---

Es mag ja letztlich korrekt sein, aber wir benötigen in Deutschland Gesetze die die Bürger schützen.
Es wird immer wieder Täterschutz praktiziert, die Opfer sind, so scheint es, dem deutschen Staat nicht so wichtig.

Wenn die Strafen nicht ausreichen, dann müssen die Gesetze entsprechend geändert werden.
Würde der Verfasser des Kommentars genau so schreiben wenn es seinen Sohn als Opfer erwischt hätte ? Oder jemanden anderen aus seiner Familie ?

15 Jahre als Lebenslang und damit als Höchststrafe,die ein deutsches Gericht verhängen kann sind ein Witz.Daran ändert auch die Tatsache nichts,das zum gefällten Urteil auch noch eine anschließende SV ausgesprochen werden kann.Selbst diese kann vom BGH oder auch EuGH nachträglich wieder revidiert werden.

Wenn jemand mit 170 km/h durch eine geschlossene Ortschaft und über mehrere rote Ampeln rast,handelt er unter Vorsatz.Öffentlich Straßen sind keine Rennstrecken und wer diese dazu missbraucht nimmt auch billigend in Kauf,das bei illegalen Rennen unschuldige Opfer zu Tode kommen können.