Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Sportquatschforum" nutzt Cookies
Sportquatschforum verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Sportquatschforum speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Sportquatschforum gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns mit ob Du die Cookies von Sportquatschforum akzeptierst oder ablehnst.

Um alle von Sportquatschforum gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.


Info: Ein Cookie wird in Deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird.
Du kannst Deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bundesgerichtshof hebt Mordurteil gegen Raser auf

#2
Mildere Strafen in Aussicht
BGH hebt Mordurteil gegen Berliner Raser auf
01.03.18

Der Bundesgerichtshof kippt das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser. Die dürfen nun auf mildere Strafen hoffen - wegen einem entscheidenden Kriterium.

Karlsruhe - Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren (4 StR 399/17). Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Gericht sieht ein Kriterium nicht erfüllt

Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sieht den Vorsatz - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil - vom Landgericht nicht belegt. Nach den Feststellungen des Gerichts konnten die Männer wegen des hohen Tempos in diesem Moment einen Unfall nicht mehr verhindern.

Damit ging das Landgericht nach BGH-Auffassung von einem nachträglichen Vorsatz aus, der strafrechtlich irrelevant sei. Der BGH verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Berlin.Er wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Maximilian Warshitsky, Nebenkläger im Prozess und Sohn des getöteten Autofahrers, hatte gehofft, dass das Mordurteil in Karlsruhe Bestand hat. Er leidet noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters.

Gewerkschaft der Polizei bedauert Urteil

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben hat. „Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt“, teilte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Donnerstag mit. „Wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf und setzt sein Fahrzeug als gemeingefährlichen Gegenstand ein.“

dpa

Quelle:
https://www.kreiszeitung.de/deutschland/...56248.html 
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste