03.11.2017 - 18:59
"Außerdem liege ein "klarer Fehler" des Schiedsrichters vor, wenn dieser seine Entscheidung nach Betrachtung des Bildmaterials unverzüglich ändern würde."
Da der Videoschiedsrichter NUR eingreifen darf, wenn ein klarer Fehler vorliegt, braucht der Videoschiedsrichter diese "unverzügliche Entscheidungsänderung" des Feldschiedsrichter, um nicht selber gegen die Regel verstoßen zu haben.
Warum einfach, wenn es kompliziert geht?
Da der Videoschiedsrichter NUR eingreifen darf, wenn ein klarer Fehler vorliegt, braucht der Videoschiedsrichter diese "unverzügliche Entscheidungsänderung" des Feldschiedsrichter, um nicht selber gegen die Regel verstoßen zu haben.
Warum einfach, wenn es kompliziert geht?

Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.