02.11.2017 - 23:56
02.11.2017, 13:06
Warum er nicht mehr nur bei "klaren Fehlern" genutzt wird
DFB passt Videobeweis heimlich an
Obwohl er eigentlich nur bei "klaren Fehlern" benutzt werden soll, kam der Videobeweis vor allem am letzten Spieltag auch bei anderen Situationen fast inflationär zum Einsatz. Das ist kein Zufall, wie der kicker exklusiv erfuhr: Die Anweisungen wurden heimlich angepasst.
Die beiden Elfmeter bei Schalke gegen Wolfsburg (1:1) oder die Rote Karte bei Stuttgart gegen Freiburg (3:0) waren am vergangenen Wochenende nur drei Beispiele, wie das eigentlich nicht laufen sollte mit dem Videobeweis: Obwohl der Schiedsrichter bereits eine vertretbare Entscheidung getroffen hatte (kein Elfmeter, kein Platzverweis), griff der Videoassistent ein - und der Schiedsrichter entschied sich um.
Dabei hatte der DFB vor der Saison klar kommuniziert - und tut es auf seiner Website noch immer -, dass der Videobeweis nur zum Einsatz komme, "wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat"; und zwar nur in den Bereichen Torerzielung, Strafstoß/Elfmeter, Rote Karte und Verwechslung eines Spielers.
Doch in den letzten Wochen meldete sich der Videoassistent gefühlt inflationär, nicht nur am zehnten Spieltag und nicht nur auf Schalke und in Stuttgart. Warum? Wie der kicker erfuhr, hat der DFB seine Anweisungen an die Schiedsrichter heimlich angepasst.
Auch bei nicht zweifelsfreien "klaren Fehlern" darf sich der VA jetzt melden
"Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts 'Eingriff nur bei klarem Fehler' in Frage zu stellen", heißt es in einem von Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug unterzeichneten DFB-Schreiben vom 25. Oktober, das an alle Bundesligisten verschickt wurde und das dem kicker in Gänze vorliegt. "Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie 'Klarer Fehler' nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen."
Quelle:
http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...ch-an.html
Warum er nicht mehr nur bei "klaren Fehlern" genutzt wird
DFB passt Videobeweis heimlich an
Obwohl er eigentlich nur bei "klaren Fehlern" benutzt werden soll, kam der Videobeweis vor allem am letzten Spieltag auch bei anderen Situationen fast inflationär zum Einsatz. Das ist kein Zufall, wie der kicker exklusiv erfuhr: Die Anweisungen wurden heimlich angepasst.
Die beiden Elfmeter bei Schalke gegen Wolfsburg (1:1) oder die Rote Karte bei Stuttgart gegen Freiburg (3:0) waren am vergangenen Wochenende nur drei Beispiele, wie das eigentlich nicht laufen sollte mit dem Videobeweis: Obwohl der Schiedsrichter bereits eine vertretbare Entscheidung getroffen hatte (kein Elfmeter, kein Platzverweis), griff der Videoassistent ein - und der Schiedsrichter entschied sich um.
Dabei hatte der DFB vor der Saison klar kommuniziert - und tut es auf seiner Website noch immer -, dass der Videobeweis nur zum Einsatz komme, "wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat"; und zwar nur in den Bereichen Torerzielung, Strafstoß/Elfmeter, Rote Karte und Verwechslung eines Spielers.
Doch in den letzten Wochen meldete sich der Videoassistent gefühlt inflationär, nicht nur am zehnten Spieltag und nicht nur auf Schalke und in Stuttgart. Warum? Wie der kicker erfuhr, hat der DFB seine Anweisungen an die Schiedsrichter heimlich angepasst.
Auch bei nicht zweifelsfreien "klaren Fehlern" darf sich der VA jetzt melden
"Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts 'Eingriff nur bei klarem Fehler' in Frage zu stellen", heißt es in einem von Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug unterzeichneten DFB-Schreiben vom 25. Oktober, das an alle Bundesligisten verschickt wurde und das dem kicker in Gänze vorliegt. "Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie 'Klarer Fehler' nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen."
Quelle:
http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...ch-an.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.