05.07.2017 - 18:27
(05.07.2017 - 18:15)carlita schrieb: Zitat:
"Ansonsten reicht es, wenn festgelegt wird, wann der Videobeweis in Anspruch genommen werden kann, soll, muss ohne extra beantragt zu werden."
Irgendwer muss doch aber den Videobeweis anfordern? Der Schiri? :denken:
Das habe ich so gemeint, dass es sich aus der Situation ergibt.
Wenn also nach den Regeln klar ist, dass der Videobeweis zu Rate gezogen werden muss, dann würde ihn der Schiedsrichter anfordern.
Oder wie bei dem Ellbogenschlag gegen Werner - da hat sich der Videoschiedsrichter selber beim Schiri gemeldet: Schau dir das bitte noch mal an...
Der Schiedsrichter hatte es ja auf dem Feld nicht gesehen.
Es sollte nur nicht so sein, dass jeder Spieler bei "jeder" Aktion den Videobeweis anfordern kann. Es sollte also schon sehr beschränkt werden (bei den Spielern). Und genau geregelt werden, wann es auch ohne Antrag der Spieler zu Rate gezogen wird.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

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