Das sehe ich auch so, wie Klaus!
Eine Verhaftung hätte zu einer langwierigen Verhandlung/Aufklärung der Tat geführt und eingedenk des Alters des Täters (17 Jahre) sicher zu "mildernden Umständen".
Wobei ich für letzteres keinerlei echte Begründung sehe, aber bei unserer Rechtsprechung...
Eine Verhaftung hätte zu einer langwierigen Verhandlung/Aufklärung der Tat geführt und eingedenk des Alters des Täters (17 Jahre) sicher zu "mildernden Umständen".
Wobei ich für letzteres keinerlei echte Begründung sehe, aber bei unserer Rechtsprechung...

Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.