(11.05.2016 - 08:15)Reiner schrieb: Sehe ich etwas anders Ritchie. Wenn die Strafe Lebenslang ist dann geht es nicht höher. Wenn aber nach 15 Jahren die Leute wieder frei kommen können liegt es doch nicht am Gesetz sondern an dessen Auslegung meine ich. Was willst denn noch für eine Strafe nehmen außer Lebenslang? Höher geht nur die Todesstrafe und die ist zum Glück Abgeschafft oder?
Das Problem ist, dass die Gesetze diese Auslegungen zu lassen...
Zunächst mal: Warum soll es in besonders schweren Fällen, wenn der Täter wirklich feststeht, nicht wieder ein Todesurteil geben?
Wohlgemerkt: Es muss wirklich völlig sicher sein und sollte auch nur in besonders schweren Fällen gelten.
Es gibt als Strafe mehr als einmal Lebenslang (mehrmals lebenslänglich...). Es gibt Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld...
Dann ist keine frühere Entlassung möglich... Nun bin ich aber kein Jurist, es muss daher nicht absolut richtig sein...
Zu den Auslegungen der Gesetze: Diese werden ja durch die Gesetze erst ermöglicht. Ist teilweise sicher auch berechtigt, nötig, führt aber zu den von uns kritisierten "Ungerechtigkeiten":
Also müssten diese Auslegungen klar definiert und möglichst sinnvoll eingeschränkt werden. Schwierige Aufgabe!
Warum wird ein Täter, der nach dem "Genuss" von reichlich Alkohol mit einem hohen Promillegehalt einen oder mehrere Menschen umbringt, als zur Tatzeit vermindert schuldfähig betrachtet und bekommt keine oder eine verringerte Strafe?
Das ist dann sicher eine Frage der Auslegung, aber diese wird ja durch das Gesetz vorgeschrieben, bzw. ermöglicht.
Da müsste angesetzt werden, dann sind dafür auch keine neuen Gesetze erforderlich.
So, wie es aktuell läuft, entsteht beim Bürger, der Eindruck, dass die Gesetze zu lasch sind, die Täter, statt der Opfer und der Bürger, geschützt werden...
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.