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Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Druckversion

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+--- Thema: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? (/showthread.php?tid=7038)

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Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - paloma - 10.05.2016

Wir haben ja schon öfter über die Schuldfähigkeit von Tätern geschrieben. Hier ein neues Besispiel für den Täterschutz.

Hinweis: Schuldfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat kraft ihres Verstandes fähig ist, das Unrecht einzusehen. Schuldunfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Schuldunfähigkeit kann bedeuten, dass die Person in ein psychiatrisches Krankenhaus kommt.

So lasch sind eben deutsche Gesetze. Sicher wird dem Täter nachgewiesen, dass er zum Zeitpunkt des Mordes nicht zurechnungsfähig war. Das wird das Opfer und seine Angehörigen aber wirklich trösten. Die Allgemeinheit hat also mit solchen Attacken zu rechnen, weil der Staat solche Typen nicht schon vorher festsetzen kann. Geistig Gestörte, Alkoholiker und Drogenabhängige haben also Narrenfreiheit in unserem Staat und müssen max. damit rechen, in ein psychiatrisches Krankenhaus zu kommen. Voraussetzung, sie haben einen Anwalt, der diese Gesetzeslage ausnutzt und nachweist, dass er das Messer vor der Tat zum Kartoffelschälen eingesteckt hat.


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Reiner - 10.05.2016

Soweit ja richtig paloma. Nur sehe ich die Gesetze an sich nicht zu lasch sondern die Auslegung davon. Selbst wenn so einer Krank sein sollte dann muss trotzdem die Gesellschaft geschützt werden. Denke da sind wir uns völlig einig.

Aber eben die Höchststrafe in Deutschland ist ja Lebenslänglich. Nur sie wird fast nie Angewendet und da sehe ich das Problem. Es gab ja mal Urteile mit mehrmals Lebenslänglich und dennoch sind ein paar davon heute auf freiem Fuß. Nicht die Gesetze sind das Problem in meinen Augen sondern deren Anwendung.


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Ritchie - 10.05.2016

Bluttat eines psychisch Kranken?
Ermittler zweifeln an Schuldfähigkeit des Täters von Grafing

Der Messerstecher von Grafing soll psychologisch untersucht werden. Der 27-jährige Beschuldigte aus Gießen habe bei seiner ersten Vernehmung einen verwirrten Eindruck gemacht. "Wir werden seine Schuldfähigkeit überprüfen", sagte Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich in einer Pressekonferenz.

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_77800852/grafing-bahnhof-ermittler-zweifeln-an-schuldfaehigkeit-des-taeters.html 


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Ritchie - 10.05.2016

Paloma hat recht - die Gesetze sind in dieser Hinsicht zu lasch.

Es sind zunächst mal die Gesetze und erst danach die Auslegung der Gesetze...

Reiner, wie möchtest du den möglichen Täter härter bestrafen, wenn das Gesetz sagt: Nicht schuldfähig!
Du schreibst selber: Selbst wenn so einer Krank sein sollte dann muss trotzdem die Gesellschaft geschützt werden. Denke da sind wir uns völlig einig.

Klar, sind wir uns da einig, aber was machst du, wenn die Gesetze es verhindern?

Etwas härter oder anders auslegen, kann man nur etwas, was bereits da ist.

Der Mann (Verdächtigter) hat möglicherweise vor 2 Tagen Cannabis geraucht..., ich habe auch vor 2 Tagen 1 Bier getrunken, bin ich jetzt vermindert schuldfähig? Oder muss ich dafür auch Cannabis rauchen? Und in welcher Menge, damit es 2 Tage später noch anerkannt wird?

Sorry - diese Gesetzgebung ist nicht zum Wohle und im Sinne der Bürger, sondern gegen sie.

Recht hast du, wenn du sagst, dass es nicht in Ordnung ist, wenn mehrfach lebenslang Verurteilte noch während ihres "ersten Lebens" wieder in die Feiheit entlassen werden. Da dürfte auch keine gute Führung mehr greifen.


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Reiner - 11.05.2016

Sehe ich etwas anders Ritchie. Wenn die Strafe Lebenslang ist dann geht es nicht höher. Wenn aber nach 15 Jahren die Leute wieder frei kommen können liegt es doch nicht am Gesetz sondern an dessen Auslegung meine ich. Was willst denn noch für eine Strafe nehmen außer Lebenslang? Höher geht nur die Todesstrafe und die ist zum Glück Abgeschafft oder?


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - paloma - 11.05.2016

Da unsere Gesetze eben lebenslang als eine zeitlich begrenzte Strafe ansehen, sollte man aber auch festlegen, wie die Gesellschaft vor einem vor seinem Lebensende Entlassenen geschützt werden soll. Man kann nicht zu jedem gealtbreiten psychisch kranken Verbrecher, Alkoholiker oder Drogenabhängigen zwei Bodygards stellen, die ihn 24 Stunden am Tag bewachen. Wenn man normale Bürger, die auf dem Weg zur Arbeit sind vor solchen Monstern nicht schützen kann, soll man dann dem amerikanischen Vorbild nacheifern und Otto Normalverbraucher mit Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausstatten? Ganz sicher nicht. Solche Indiviedien werden aber durch unsere G e s e t z e geschützt, nicht durch deren Auslegung.
Bei so einer Gesetzeslage steht doch eindeutig das Täterwohl über dem Opferwohl, oder liege ich da falsch.


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Reiner - 11.05.2016

Da stimme ich ja völlig mit dir Überein paloma. Nur ein neues Gesetz macht ja keinen Sinn wenn es kein höheres geben kann. Das die vorhandenen Gesetze nicht angewendet werden da liegt das Problem. Und ja, die Gesetze gehören endlich mal Ausgedünnt weil es schlicht viel zu viele gibt und sich einige gegenseitig Aufheben. Aber genau deshalb machen in meinen Augen neue gar keinen Sinn denn je mehr es gibt desto mehr Lücken werden geschaffen.

Ich meine das wenn ein Mensch einen anderen Ermordet dann bekommt er Lebenslang und Basta. Auch wenn er Krank ist dann ist doch gerade die Gefahr groß wenn er wieder auf freiem Fuß ist das er es wieder macht. Von mir aus in einem Krankenhaus wo es kein Entrinnen gibt aber ein Menschenwürdiges Leben führen kann. Aber Lebenslang muss Lebenslang sein. Und das meine ich damit. Das Gesetz ist Vorhanden wird aber in den seltensten Fällen Angewendet. Da bringt ein neues Gesetz auch nichts.

So ist es gemeint von mir. Was soll denn für ein Gesetz kommen nach Lebenslang. Wie soll sich das denn nennen?


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Ritchie - 11.05.2016

Blutbad von Grafing
Mutmaßlicher Täter war in stationärer Behandlung

Der mutmaßliche Täter der Messerattacke in Grafing bei München hat sich zwei Tage vor der Tat in einer Klinik stationär behandeln lassen. Bereits heute soll er vor dem Ermittlungsrichter erscheinen.

Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) bestätigte Medienberichte, wonach der 27 Jahre alte Verdächtige auf Anraten seiner Großeltern wegen seelischer Probleme einen Tag in einem Krankenhaus in Gießen zubrachte. Am Montagmorgen habe er die Klinik wieder verlassen. Nach Informationen der "tz" hatten die Großeltern erfolglos versucht, dass ihr Enkel behördlich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und Mordversuch in drei Fällen vor. Ob er schuldfähig ist, kann noch nicht gesagt werden.

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_77804722/grafing-bei-muenchen-mutmasslicher-taeter-war-in-behandlung.html 


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Reiner - 11.05.2016

Das ist so ein Punkt den ich meine. Die Gesetze wären vorhanden um solche Menschen in einer Klinik erst mal zu Behalten, aber sie werden sehr selten Angewendet. Was also bringt ein neues?


RE: Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - Ritchie - 11.05.2016

(11.05.2016 - 09:15)Reiner schrieb: Sehe ich etwas anders Ritchie. Wenn die Strafe Lebenslang ist dann geht es nicht höher. Wenn aber nach 15 Jahren die Leute wieder frei kommen können liegt es doch nicht am Gesetz sondern an dessen Auslegung meine ich. Was willst denn noch für eine Strafe nehmen außer Lebenslang? Höher geht nur die Todesstrafe und die ist zum Glück Abgeschafft oder?

Das Problem ist, dass die Gesetze diese Auslegungen zu lassen...

Zunächst mal: Warum soll es in besonders schweren Fällen, wenn der Täter wirklich feststeht, nicht wieder ein Todesurteil geben?
Wohlgemerkt: Es muss wirklich völlig sicher sein und sollte auch nur in besonders schweren Fällen gelten.

Es gibt als Strafe mehr als einmal Lebenslang (mehrmals lebenslänglich...). Es gibt Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld...
Dann ist keine frühere Entlassung möglich... Nun bin ich aber kein Jurist, es muss daher nicht absolut richtig sein...

Zu den Auslegungen der Gesetze: Diese werden ja durch die Gesetze erst ermöglicht. Ist teilweise sicher auch berechtigt, nötig, führt aber zu den von uns kritisierten "Ungerechtigkeiten":

Also müssten diese Auslegungen klar definiert und möglichst sinnvoll eingeschränkt werden. Schwierige Aufgabe!

Warum wird ein Täter, der nach dem "Genuss" von reichlich Alkohol mit einem hohen Promillegehalt einen oder mehrere Menschen umbringt, als zur Tatzeit vermindert schuldfähig betrachtet und bekommt keine oder eine verringerte Strafe?

Das ist dann sicher eine Frage der Auslegung, aber diese wird ja durch das Gesetz vorgeschrieben, bzw. ermöglicht.

Da müsste angesetzt werden, dann sind dafür auch keine neuen Gesetze erforderlich.
So, wie es aktuell läuft, entsteht beim Bürger, der Eindruck, dass die Gesetze zu lasch sind, die Täter, statt der Opfer und der Bürger, geschützt werden...