11.05.2016 - 10:04
Da unsere Gesetze eben lebenslang als eine zeitlich begrenzte Strafe ansehen, sollte man aber auch festlegen, wie die Gesellschaft vor einem vor seinem Lebensende Entlassenen geschützt werden soll. Man kann nicht zu jedem gealtbreiten psychisch kranken Verbrecher, Alkoholiker oder Drogenabhängigen zwei Bodygards stellen, die ihn 24 Stunden am Tag bewachen. Wenn man normale Bürger, die auf dem Weg zur Arbeit sind vor solchen Monstern nicht schützen kann, soll man dann dem amerikanischen Vorbild nacheifern und Otto Normalverbraucher mit Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausstatten? Ganz sicher nicht. Solche Indiviedien werden aber durch unsere G e s e t z e geschützt, nicht durch deren Auslegung.
Bei so einer Gesetzeslage steht doch eindeutig das Täterwohl über dem Opferwohl, oder liege ich da falsch.
Bei so einer Gesetzeslage steht doch eindeutig das Täterwohl über dem Opferwohl, oder liege ich da falsch.
Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul