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Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ?

#1
Wir haben ja schon öfter über die Schuldfähigkeit von Tätern geschrieben. Hier ein neues Besispiel für den Täterschutz.

Hinweis: Schuldfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat kraft ihres Verstandes fähig ist, das Unrecht einzusehen. Schuldunfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Schuldunfähigkeit kann bedeuten, dass die Person in ein psychiatrisches Krankenhaus kommt.

So lasch sind eben deutsche Gesetze. Sicher wird dem Täter nachgewiesen, dass er zum Zeitpunkt des Mordes nicht zurechnungsfähig war. Das wird das Opfer und seine Angehörigen aber wirklich trösten. Die Allgemeinheit hat also mit solchen Attacken zu rechnen, weil der Staat solche Typen nicht schon vorher festsetzen kann. Geistig Gestörte, Alkoholiker und Drogenabhängige haben also Narrenfreiheit in unserem Staat und müssen max. damit rechen, in ein psychiatrisches Krankenhaus zu kommen. Voraussetzung, sie haben einen Anwalt, der diese Gesetzeslage ausnutzt und nachweist, dass er das Messer vor der Tat zum Kartoffelschälen eingesteckt hat.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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Messerstecher von Grafing nicht schuldfähig ? - von paloma - 10.05.2016 - 17:17

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