04.11.2015 - 15:47
Der Hammer ist dabei - auch für diesen Betrug von VW soll die "Verjährung" der Garantie - Gewährleistung- gelten. Also, wenn das Auto älter als 2-3 Jahre ist, hat der Besitzer keine rechtskräftigen Ansprüche mehr, sondern muss dankbar annehmen, was VW ihm aus Kulanz anbietet.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.

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