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Was hat sich VW da nur Gedacht?

#3
Der Hammer ist dabei - auch für diesen Betrug von VW soll die "Verjährung" der Garantie - Gewährleistung- gelten. Also, wenn das Auto älter als 2-3 Jahre ist, hat der Besitzer keine rechtskräftigen Ansprüche mehr, sondern muss dankbar annehmen, was VW ihm aus Kulanz anbietet.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Was hat sich VW da nur Gedacht? - von Reiner - 04.11.2015 - 14:29

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