04.11.2015 - 15:47
Der Hammer ist dabei - auch für diesen Betrug von VW soll die "Verjährung" der Garantie - Gewährleistung- gelten. Also, wenn das Auto älter als 2-3 Jahre ist, hat der Besitzer keine rechtskräftigen Ansprüche mehr, sondern muss dankbar annehmen, was VW ihm aus Kulanz anbietet.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie 
Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern,
aber es kann die Welt für diesen einen Menschen verändern...

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