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Vollverschleierung in Österreich verboten
#1
Burka-Verbot
Vollverschleierung in Österreich verboten
17.05.2017, 10:00 Uhr | dpa

Die Regierung in Wien hat das im Vorfeld heftig kritisierte Burka-Verbot im Parlament beschlossen. Folglich werden verschleierten Frauen im öffentlichen Raum Österreichs Bußgelder auferlegt.

Es ist Teil eines Integrationspakets, das auch das Verteilen von Koranen verbietet. Die Koalition aus Sozialdemokraten und Konservativen stimmte trotz schwerer Turbulenzen und vorgezogener Wahlen im Oktober gemeinsam für das seit März ausgehandelte Paket.

Bis zu 150 Euro Bußgeld

Neben dem Ganzkörpergewand sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten. Ab Oktober werden für diese Form der Verhüllung bis zu 150 Euro Strafe fällig. Wie viele Frauen davon tatsächlich betroffen sind, ist unklar. Sowohl von den Grünen als auch von der rechten FPÖ, der das Gesetz nicht weit genug ging, gab es Kritik.

Integrationsjahr ist Pflicht

Außerdem sieht das Paket ein verpflichtendes Integrationsjahr vor, in dem spezielle Deutsch- und Wertekurse besucht werden sollen. Die Maßnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.

Asylberechtigte sollen zudem unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, muss Einschnitte bei der Mindestsicherung hinnehmen. Die Maßnahmen sollen die Migranten fit für den Arbeitsmarkt machen.

http://www.t-online.de/nachrichten/ausla...boten.html 
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#2
Es ist schon erstaunlich, dass uns ein kleines Land wie Österreich vormachen muss, wie man seine Kultur verteidigt.
Die Uneinigkeit deutscher Politiker selbst in elementaren Fragen ist beschämend. Aussitzen, aussitzen, aussitzen. Vieles hat sich dann von selbst erledigt.
Typisch deutsche Politik, ja in kein Fettnäpfchen treten.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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#3
Zitat:
Asylberechtigte sollen zudem unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, muss Einschnitte bei der Mindestsicherung hinnehmen. Die Maßnahmen sollen die Migranten fit für den Arbeitsmarkt machen.

Mit diesem Teil bin ich als einziges nicht einverstanden - wer arbeitet, muss dafür auch Lohn erhalten.
Es kann ja z.B. zur Hälfte angerechnet werden, aber wer eine Leistung erbringt/arbeitet muss mehr haben, als einer der keine Leistung erbringt.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#4
Der Meinung bin ich auch. Viele der Asylbewerber leben so in den Tag hinein ohne Geld, sich etwas leisten zu können, gammeln den ganzen Tag herum und kommen auf dumme Gedanken. So verlieren sie auch den Willen, etwas zu leisten. Es gäbe so viele Tätigkeiten, in denen sie ohne unsere Sprache zu kennen schnell
angelernt werden könnten. Selbst wenn man dafür Sonderregelungen treffen müsste. Aber alles wäre besser als nichts tun zu dürfen. Aber unser Asylgesetz verhindert dies.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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#5
(17.05.2017 - 22:24)paloma schrieb: Der Meinung bin ich auch. Viele der Asylbewerber leben so in den Tag hinein ohne Geld, sich etwas leisten zu können, gammeln den ganzen Tag herum und kommen auf dumme Gedanken. So verlieren sie auch den Willen, etwas zu leisten. Es gäbe so viele Tätigkeiten, in denen sie ohne unsere Sprache zu kennen schnell
angelernt werden könnten. Selbst wenn man dafür Sonderregelungen treffen müsste. Aber alles wäre besser als nichts tun zu dürfen. Aber unser Asylgesetz verhindert dies.

Diese Verhinderung halte ich auch für (sorry) idiotisch. Es gibt immer Tätigkeiten, die man ohne Sprachkenntnisse ausführen kann. Wie war es denn damals, als die dringend benötigten "Gastarbeiter" nach D geholt wurden? Ach so, jaaaa, die sprachen alle unsere Sprache. Animierte-smilies-verlegene-043
Die Sprache lernt man doch am besten, wenn man Gelegenheit hat, sie zu sprechen im Umgang mit Kollegen.
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#6
Das Gesetz tritt in Österreich ab 01.Oktober in Kraft...

In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft. Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelung durch seine Unterschrift Gesetzeskraft, obwohl er gesagt hatte, die im Mai vom Parlament beschlossene Maßnahme sei "kein gutes Gesetz". Wer ab Anfang Oktober vollverschleiert - etwa mit Burka oder Nikab - in die Öffentlichkeit tritt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen.

Quelle:
http://www.t-online.de/nachrichten/ausla...erung.html 

Verbote in immer mehr Staaten

Vollverschleierungsverbote wie das jetzt in Österreich vorgesehene gibt es unter anderem in Frankreich, Belgien, Bulgarien und einigen Teilen der Schweiz. Der deutsche Bundestag beschloss im April ein Verbot der Gesichtsverhüllung in bestimmten Fällen, etwa beim Beantragen eines Ausweispapiers. Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während des Dienstes grundsätzlich nicht verhüllen.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#7
Das Verbot der Gesichtsverhüllung bei Beantragen eines Ausweispapiers bringt in Deutschland sehr viel (Ironie). Jedes mal wenn es im normalen Leben wichtig wäre, die Person beschreiben zu können, ist diese Person ja weiterhin verhüllt.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#8
Andere Länder haben eben entscheidungsfreudigere Regierungen, die auch mal etwas gegen den Willen der Betroffenene durchsetzen, wenn es um ihr eigenes Land geht. Es gibt eben nicht nur gute Menschen, sondern immer mehr gegenteilige, deswegen sollte man sich schützen. Gesichtsschleier sind nichts anderes als Maskierungen. Und diese trägt man höchstens im Fasching. Man stelle sich vor eine Frau (oder Mann) geht im Burka in eine Bank.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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#9
(10.06.2017 - 10:20)paloma schrieb: Gesichtsschleier sind nichts anderes als Maskierungen. Und diese trägt man höchstens im Fasching. Man stelle sich vor eine Frau (oder Mann) geht im Burka in eine Bank.

Und raubt diese aus... Smile

Oder möchte einen größeren Betrag abheben und muss dafür ihren Ausweis (mit Gesicht ohne Verhüllung) zeigen. Legt sie dann in der Bank öffentlich ihre Gesichtsverhüllung ab oder muss sie dafür extra in einen separaten Raum geführt werden, wo sie ihr Gesicht aber natürlich nicht einem männlichen Bankangestellten zeigen darf, nur weiblichen - oder auch denen nicht?
Was macht sie, wenn gerade keine weiblichen Angestellten vor Ort sind?

Ach ja, was ist, wenn sie in dem Raum eine Waffe aus ihrer Kleidung zieht, die Angestellte als Geisel nimmt und dann am Ende unerkannt mit der Beute das Weite sucht?

Mir fällt eigentlich vor allem das Beispiel mit den "Blitzerfotos" ein. Wenn eine total verhüllte Frau zu schnell gefahren ist und auf dem Foto nicht identifiziert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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