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Gute Tat wird für Flüchtlingshelfer teuer
#1
"Im Stich gelassen und veralbert"
Gute Tat wird für Flüchtlingshelfer teuer
11.04.2017, 15:25 Uhr | Carolin Eckenfels, dpa

In Hessen erklären sich Helfer bereit, bis zu einem Asylentscheid die Kosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Obwohl die Asylbewerber inzwischen anerkannt sind, sollen sie weiter zahlen. Die Wut der Paten ist groß.

Sie wollten Gutes tun und sollen nun dafür bezahlen. Zumindest mehr als erwartet. "Wir fühlen uns vom Staat im Stich gelassen und auch veralbert", sagt Klaus-Dieter Grothe.

Er gehört zu einer Gruppe von Bürgern aus Mittelhessen, die für Menschen aus Syrien Bürgschaften übernommen haben, damit diese aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen können. Mehrere Dutzend Helfer verpflichteten sich, eine Weile den Lebensunterhalt der Flüchtlinge zu zahlen. Mittlerweile gibt es Streit, wie lange sie das tun müssen.

"Das Risiko einer Bürgschaft war uns bewusst", sagt Grothe, der sich in der Flüchtlingshilfe Mittelhessen engagiert. "Aber wir sind von einem überschaubaren zeitlichen Rahmen dafür von etwa einem Jahr ausgegangen. Sonst hätten wir das ja nicht so gemacht."

Paten zahlen bis zu 1000 Euro monatlich

Der Fall beginnt 2014, noch vor dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise ein Jahr später. Damals laufen Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern, mit denen Syrer zu Verwandten nach Deutschland kommen können. Dafür müssen diese - oder einspringende Bürgen - eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie versichern damit, für den Unterhalt der Flüchtlinge aufzukommen.

Grothe bürgte für einen jungen Syrer. Die Sprecherin der Flüchtlingshilfe Mittelhessen, Bettina Twrsnick, unterschrieb für eine Frau aus dem Bürgerkriegsland. Den etwa 80 Bürgen seien die möglichen Kosten bewusst gewesen, sagt sie. Etwa 1000 Euro im Monat könnten für einen Schützling zusammenkommen.

Wann erlischt die Verpflichtung?

"Es war klar, dass wir für die Menschen zahlen." Aber eben nur bis zum Abschluss der Asylverfahren. Denn: "Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist", sagt Mitstreiter Grothe. Das hätten sie vom hessischen Innenministerium mündlich und schriftlich bestätigt bekommen.

Die meisten Asylverfahren sind den Helfern zufolge längst beendet und die Menschen als Flüchtlinge anerkannt. Dennoch meldeten sich Jobcenter bei den Helfern. Denn einige Flüchtlinge erhielten Sozialleistungen, die die Bürgen erstatten sollen. Die Höhe der Forderung hängt dabei vom Einzelfall ab. Für einen Erwachsenen kann nach Angaben des Gießener Jobcenters im Schnitt von einer monatlichen Leistung von etwa 800 Euro ausgegangen werden.

Helfer reichen Klage ein

Die Bürgen fielen aus allen Wolken, als sie erfuhren, dass sie weiterhin zahlen sollen. "Wenn man nicht den höchsten zuständigen Stellen in einem solchen Fall vertrauen kann - wem dann? Was sind dann noch staatliche Garantien und Aussagen wert?", fragt Grothe. Twrsnick kritisiert ein "Ping-Pong-Spiel" der Behörden, die unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Die Helfer haben mittlerweile beim Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Und sie fordern Unterstützung vom Land.

http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...rogen.html 
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#2
Da gibt es wohl eine klare Gesetzeslücke, die zügig geschlossen werden sollte.
Und es sollte sich von selbst verstehen, dass die Hilfsbereitschaft der Paten nicht über Gebühr ausgenutzt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#3
Das ist doch typisch deutsch. Ja keine spontanen Ausnahmeentscheidungen treffen.
Da fällt mir folgender Vorgang ein:
Ein Mann findet bei der Entrümpelung seiner Wohnung eine Schusswaffe mit Munition.
Pflichtbewusst bringt er diese zur nächstzen Polizeistation.
Dort nimmt man die Waffe und die Munition dankend an und nimmt gleichzeitig eine Strafanzeige gegen ihn auf.
Begründung: Da er keinen gültigen Waffenschein besitzt, hätte er die Schusswaffe nicht zur Polizei bringen dürfen, sondern er hätte sie von der Polizei abholen lassen müssen.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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#4
Paloma! Big_ok

Auch wenn es in dem Fall sicher keine Strafe geben würde, alleine schon die Strafanzeige mit den damit verbundenen Ärger, Zeitaufwand und Kosten...

Die nächste gefundene Waffe bringt er dann nicht mehr zur Polizei, sondern wirft sie mitsamt Munition in den Mülleimer... Haarig_0017
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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#5
Seit der Regierung Kohl hat sich Deutschland abgeschafft.
Big Grin Ich glaub,ich bin eine Signatur Tongue
Cs10 Denken ist die schwerste Aufgabe,deshalb befassen sich so wenige damit ! Cs10
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