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Staatsanwalt und Verteidigung legen Revision ein
#1
Am Dienstag ist Silvio S. wegen der Entführung und Ermordung der beiden Jungen Mohamed aus Bosnien und Elias aus Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt.

http://www.t-online.de/nachrichten/panor...g-ein.html 

Vom Staatsanwalt kann ich das ja noch verstehen, denn die Gesellschaft muss für immer vor so einem Verbrecher geschützt werden. Aber der Grund vom Verteidiger Zitat:
"Auch die Verteidiger von Silvio S. fechten das Urteil an. "Wir haben am Freitag vorsorglich fristwahrend Revision eingelegt", sagte Anwalt Mathias Noll." Zitatende
Kann doch wohl nur ein Scherz sein oder? Diese wird ja hoffentlich direkt abgelehnt. "Vorsorglich" ist für mich kein Grund für eine Revision.
Reden ist Silber, schweigen ist Gold
Ein altes Sprichwort aber aus eigener Erfahrung immer aktuell Big GrinBig Grin
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#2
Die deutsche Rechtssprechung ist offensichtlich sehr kompliziert und für Laien wie mich sowieso unverständlich.
1.) Was hat der Staatsanwalt für einen Grund, wenn die Höchststrafe ausgesprochen wurde, in Revision zu gehen?
2.) Wer bezahlt eigentlich die Kosten der Verteidiger des Angeklagten beim Prozess und bei der Revision?
Weiss da jemand bescheid?
Ich habe vorgestern ein Urteil gelesen, bei welchem 2 türkische Lastwagenfahrer wegen illegalem Einführung von ca. 10 Hunde-Welpen zu 14 000 Euro Geldstrafe verurteilt wurden.
Wie will der Staat an dieses Geld kommen?
Die LKW-Fahrer werden es ja wohl nicht zahlen können.
Tongue  Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul  Angry
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#3
paloma, da keine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen wurde besteht die Möglichkeit das er eines Tages wieder frei gelassen wird. Das will der Staatsanwalt verhindern. Lebenslang ist ja in Deutschland nicht Lebenslang. Das jetzige Urteil untersagt lediglich das es nach 15 Jahren nicht möglich ist frei gelassen zu werden.

Bei den Kosten trägt normal der Verlierer die Kosten. Normal also der Angeklagte in diesem Fall. Und da er ja Arbeiten muss im Knast wird ihm immer ein Teil vom Lohn abgenommen.

Der Fall mit den Hunden ist natürlich so eine Sache die nicht einzutreiben ist. Allerdings besteht die Möglichkeit eine Geldstrafe in Gefängnis umzuwandeln. Bei mir waren es damals so genannte Tagessätze und wenn ich nicht hätte zahlen können dann hätte ich in den Bau gemusst.
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