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DFB-Präsidium beschließt Änderungen im Zulassungsverfahren

#1
Rainbow 
[Bild: csm_240985-FotoJet_829e63639b.jpg]

DFB-Präsidium beschließt Änderungen im Zulassungsverfahren

Im Rahmen seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat das DFB-Präsidium Änderungen in den Richtlinien für das Zulassungsverfahren der FLYERALARM Frauen-Bundesliga beschlossen. Im Sinne der Professionalisierung der FLYERALARM Frauen-Bundesliga wurden die Medienrichtlinien und die personell-administrativen Zulassungskriterien weiterentwickelt. Das DFB-Präsidium folgt damit der Empfehlung des DFB-Ausschusses Frauen-Bundesligen (AFBL), der sich nach seiner Sitzung am 2. November 2021 für die Anpassungen ausgesprochen hat.

Ab der Saison 2022/2023 sind die Klubs der FLYERALARM Frauen-Bundesliga dazu verpflichtet, eine Stelle im Bereich Marketing/Kommunikation/Social Media in Vollzeit nachzuweisen. Hintergrund ist, dass die Anforderungen an die Klubs der FLYERALARM Frauen-Bundesliga für eine weitere Professionalisierung in den vergangenen Spielzeiten kontinuierlich gestiegen sind. Die personelle Erweiterung erfolgte unter anderem auf Grundlage einer durch das "Internationale Fußball Institut" durchgeführten Beratung, in der in umfangreichen Workshops mit den Klubs der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und potenziellen Aufsteigern eine Entwicklungsstrategie inklusive Handlungsempfehlungen entwickelt wurde. Damit müssen die Klubs künftig zusätzlich zu der Stelle im Bereich Marketing/Kommunikation/Social Media zweieinhalb Personen im Hauptamt nachweisen: Trainer*in und Manager*in in Vollzeit, Pressesprecher*in mindestens in Teilzeit.

Zusätzlich hat das DFB-Präsidium entschieden, dass es ab der Saison 2022/2023 Ergänzungen in den Medienrichtlinien geben wird, die vor allem zur Qualitätssteigerung und Professionalisierung der FLYERALARM Frauen-Bundesliga führen. Insbesondere im Hinblick auf die kommende Ausschreibung des Medienrechte-Vertrags der FLYERALARM Frauen-Bundesliga, der ab der Saison 2023/2024 in Kraft tritt, werden mit den in den Medienrichtlinien vorgenommenen Anpassungen die qualitativen und infrastrukturellen Anforderungen verbessert. Darüber hinaus wurden die bisherigen infrastrukturellen Anpassungen hinsichtlich des benötigten Bedarfs in Größe und Anzahl angepasst.
"Weiterer wichtiger Schritt für die Professionalisierung unserer Liga"

Zur weiteren Professionalisierung der Vereinsinfrastruktur in der FLYERALARM Frauen-Bundesliga muss die Hauptspielstätte ab der Saison 2022/2023 über eine Flutlichtanlage mit mindestens 800 Lux verfügen. Für Mannschaften, die in die FLYERALARM Frauen-Bundesliga aufsteigen, kann im ersten Jahr ihrer Bundesliga-Zugehörigkeit ein Ausweichstadion mit einer Flutlichtanlage von mindestens 800 Lux genehmigt werden. Dieser Antrag wurde bereits im September 2019 durch das DFB-Präsidium beschlossen und erst jetzt umgesetzt, damit die Klubs ausreichend Vorlauf haben, um die Flutlicht-Anforderungen umzusetzen.

Siegfried Dietrich, Vorsitzender des Ausschusses Frauen-Bundesligen, sagt: "Die Anpassungen des Zulassungsverfahrens für die FLYERALARM Frauen-Bundesliga sind ein weiterer wichtiger Schritt für die Professionalisierung unserer Liga auf allen Ebenen. Außerdem sind sie ein weiteres Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Vereinen, dem Ausschuss und dem DFB."

Um die Weiterentwicklung der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga weiterzuentwickeln, wird sich die AG Zulassungsvoraussetzungen auch im kommenden Jahr intensiv mit den Zulassungskriterien für die beiden Ligen auseinandersetzen.
[dfb]

Quelle 
Big Grin Ich glaub ich bin eine Signatur Tongue
Cs10 Denken ist die schwerste Aufgabe ...deshalb befassen sich so wenige damit! Cs10
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