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Das so etwas überhaupt noch beschlossen und per Gesetz geregelt werden muss... :denken:
Das hat mMn auch nichts mit einer "Kleiderordnung" zu tun. Sein Gesicht offen bei Aussagen, egal ob vor Gericht oder an anderer Stelle, zu zeigen zeigt ja, dass der/die Betreffende zu diesen Aussagen steht. Und damit glaubwürdiger ist oder wird.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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Es ist wirklich bezeichnend für die heutige Zeit, dass man für so eine Selbstverständlichkeit ein Gesetz erlassen, bzw. den Bundesrat berufen muss.
Kein Richter in Deutschland (vermutlich auf der ganzen Welt) würde einem Angeklagten erlauben, mit einer Sturmmaske auf der Anklagebank zu sitzen. Aber ich denke man muss heute mit allem rechnen, was im Fall der Fälle von unseren Rechtsverdrehern ausgepackt wird. Schade so weit sind wir gesunken. Alles was nicht durch Gesetz verboten wird, scheint unseren Anwälten automatisch als moralisch erlaubt.
Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul
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Schließe mich zwar eurer Meinung an,aber manche vermummen ihr Gesicht auch weil sie von der Öffentlichkeit nicht erkannt werden wollen.