29.12.2017 - 08:53
Klage gegen Sonderermittler
Bericht: VW zieht in Dieselskandal vors Verfassungsgericht
29.12.2017, 07:50 Uhr | AFP, dpa, dru
Volkswagen wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Aufklärung der Diesel-Affäre. Dafür gehen die Wolfsburger einem Medienbericht zufolge nun sogar nach Karlsruhe.
Der Volkswagen-Konzern will einem Medienbericht zufolge den gerichtlich bestellten Sonderermittler in der Diesel-Affäre in höchster Instanz verhindern. Ein VW-Sprecher habe auf Anfrage eingeräumt, dass der Konzern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Sonderprüfung eingereicht habe, berichten die "Süddeutsche Zeitung", der NDR und WDR.
Über den Einsatz des Sonderermittlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.
Volkswagen fordert laut dem Bericht, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das Verfassungsgericht habe demnach mitgeteilt, dass ein Entscheidungstermin "derzeit nicht absehbar" sei. Möglich erscheint, dass VW mit der Klage auf Zeit spielt – Ende 2018 verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Autokonzern.
Quelle:
http://www.t-online.de/finanzen/boerse/n...richt.html
Bericht: VW zieht in Dieselskandal vors Verfassungsgericht
29.12.2017, 07:50 Uhr | AFP, dpa, dru
Volkswagen wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Aufklärung der Diesel-Affäre. Dafür gehen die Wolfsburger einem Medienbericht zufolge nun sogar nach Karlsruhe.
Der Volkswagen-Konzern will einem Medienbericht zufolge den gerichtlich bestellten Sonderermittler in der Diesel-Affäre in höchster Instanz verhindern. Ein VW-Sprecher habe auf Anfrage eingeräumt, dass der Konzern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eine Sonderprüfung eingereicht habe, berichten die "Süddeutsche Zeitung", der NDR und WDR.
Über den Einsatz des Sonderermittlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.
Volkswagen fordert laut dem Bericht, dass der Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das Verfassungsgericht habe demnach mitgeteilt, dass ein Entscheidungstermin "derzeit nicht absehbar" sei. Möglich erscheint, dass VW mit der Klage auf Zeit spielt – Ende 2018 verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Autokonzern.
Quelle:
http://www.t-online.de/finanzen/boerse/n...richt.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.