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Dass das Gedicht von Böhmermann nicht in Ordnung war, steht wohl außer Frage.
Außer Frage steht auch, dass die Art zu regieren, wie sie Errdogan macht, durchaus kritikwürdig ist.
Insgesamt geht es aber bei der ganzen Aktion ja nicht mehr wirklich um Böhmermann und Erdogan. Es geht um Machtdemonstration und politisches Kalkül, was Zugeständnisse in Sachen Flüchtlingspolitik etc. betrifft. Böhmermann ist in diesem Fall nur der "Kleine", der sich dummerweise zwischen die "Fronten" begeben hat und damit diese Sache ausgelöst hat.
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Auslöser war die Sendung von extra3 mit einer "echten" Satire.
Jan Böhmermann wollte nur darstellen was die Grenzen der erlaubten Satire überschreitet. Jetzt kommt er deswegen vor Gericht...
Das ist so, als wenn sich ein Polizist vor Gericht verantworten muss, weil er gezeigt hat, wie leicht eine nicht genügend gesicherte Tür öffnen lässt.
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Stimmt schon, Hen, dass die Sache ursprünglich von "Extra3" ausgelöst wurde. Aber Böhmermann hat das Ganze auf ein Niveau gebracht (gehoben oder abgesenkt, kann sich jeder selber seine Meinung bilden), das solch einen "Staatsakt" erst möglich machte.
Manchmal glaube ich auch, dass vielen "Komikern" (oder als was auch immer man diese Personen bezeichnen will) nicht bewusst ist, was sie mit bestimmten Dingen anrichten und auslöseen können. Die Tragweite mancher Aussagen und "Späße" wird oft nicht erkannt.
Alternativ kann natürlich sein, dass manche das auch wollen - auffallen und im Gespräch um jeden Preis...
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So lange es diesen §103 gibt, hat die Bundesregierung dieser Klage zuzustimmen, da gibt es meiner Meinung nach, keine Alternative.
Eine Zulassung dieser Klage hat nichts mit Einschränkung der Pressefreiheit zu tun, denn wir leben in einer Demokratie die in großen Teilen funktioniert.
Zeigen wir dem Autokraten Erdogan doch einfach wie eine unabhängige Presse und wie eine unabhängige Justiz funktioniert.
Vielleicht kann er daraus ja noch lernen.
Was hat Böhmermann im Ernstfall zu erwarten, da er Ersttäter ist wird maximal eine Geldstrafe zu erwarten sein.
Satire kann eine tolle Sache sein, jedoch sollte man nicht meinen sich mit Beleidigungen profilieren zu müssen.
Hier ist Böhmermann leider übers Ziel hinausgeschossen.
Die heute von TO veröffentlichen Meinungen gegen Merkel (80%?!) zu diesem Thema halte ich für überzogen.
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Da ich dieses Gedicht weder gelesen noch gehört habe verstehe ich in dieser Sache nur Bahnhof.
Nur eines wird für mich immer klarer,Frau Merkel ist für mich als Regierungschef nicht mehr wählbar.
Ich kann nicht beurteilen in wie weit dieses Gedicht von Böhmermann Erdogan beleidigt hat.Wer aber als Regierungschef einen Bürger aus Eigennutz an einen Diktator verkauft,verkauft auch das gesamte Volk an Verbrecher und Gewaltherrscher.
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@Klaus: Also das gedicht bewegt sich sicherlich deutlich unten dem, was man noch als Satire oder guten Geschmack bezeichnen lässt. Allerdings sollte man es vielleicht im Zusammenhang mit allem, was drum herum gesprochen wurde, sehen.
Aber allgemein habe ich die Problematik verstanden, warum die Bundesregierung überhaupt zustimmen muss zu einer Klage. Kann mir da jemand Aufklärung verschaffen?
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17.04.2016 - 22:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 - 22:04 von Ritchie.)
Politik und... ist immer so eine Sache - da gehen die Meinungen oft weit auseinader.
Das "Schmähgedicht" wurde als Beispiel angekündigt, dass ein solches Gedicht die Grenzen des Erlaubten, des Möglichen, überschreitet. Es war daher wohl auch sehr beleidigend formuliert.
Ich habe es auch nicht gelesen oder gehört. Der Sender hat es "entfernt", auch aus der Mediathek. Dort soll es aber jetzt wieder sein.
Das Gericht muss wohl auch darüber entscheiden ob jemand straffrei bleibt, wenn er vorher ankündigt, dass seine Tat eigentlich oder normalerweise verboten ist. Oder jedenfalls in etwa so...
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http://www.cicero.de/salon/erdogan-schma...inal/60770
Nur mal als Quelle zum Nachlesen, wen es interessiert.
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(17.04.2016 - 21:58)Haeuslebauer schrieb: @Klaus: Also das gedicht bewegt sich sicherlich deutlich unten dem, was man noch als Satire oder guten Geschmack bezeichnen lässt. Allerdings sollte man es vielleicht im Zusammenhang mit allem, was drum herum gesprochen wurde, sehen.
Aber allgemein habe ich die Problematik verstanden, warum die Bundesregierung überhaupt zustimmen muss zu einer Klage. Kann mir da jemand Aufklärung verschaffen?
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
:winkendesbabie: Es wurde mit § 103 begründet, aber Erdogan hielt sich nicht im Inland (Deutschland) auf.., daher hätte Angela Merkel sich wohl aus der Sache heraushalten müssen.
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Ich habs mir jetzt eben angesehen.Der Text ist wirklich krass und zielt voll unter die Gürtellinie.
Trotzdem hätte in diesem Fall die Politik anders handeln können und nicht Erdogans Druck nachgeben dürfen.
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