20.12.2013 - 15:49
Hallo Reiner. Auch ich bin entsetzt darüber, wie bei juristischen Kleinigkeiten mit einer Härte und Konsequenz vorgegangen wird. Doch dies scheint auch an einem gewissen Automatismus zu liegen, mit dem unsere Behörden Vorgänge regeln. Soll heißen: lassen wir das Alter der Frau einmal unbeachtet.
Delikt ; Beförderungserschleichung Ersttäter 60 Euro Verwarnung und Anzeige.
Wird bezahlt = Einstellung des Verfahrens Wiederholungsfall selbe Verfahrensweise. Mehrfache Wiederholung Anzeige= Strafbefehl (meist Tagessätze. Weitere Wiederholungen öffentliche Verhandlung Geld oder Haftstrafe.
Das Problem liegt darin, daß die Frau nicht zur Verhandlung gegangen ist, dadurch ergeht automatisch ein Haftbefehl, der vollstreckt wird. Sie hätte, im Falle ihrer Anwesenheit bestimmt keine Gefängnisstrafe bekommen sondern mit Sicherheit wäre der Richter wahrscheinlich milde gestimmt gewesen. Aber die Polizei trifft bei Abholung keinerlei selbstständiges Denken, sondern vollstreckt.
Insofern kann so etwas schon passieren. Wenn man erst mal in Untersuchungshaft sitzt dann vergehen in der Regel erst mal 2 Tage bis ein Anwalt in Sicht ist. Bis der Rechtsanwalt Haftbeschwerde einlegt vergehen wiederum 1-2 Tage und bis das Gericht reagiert weitere (wenns schnell geht 3 Tage. Aber auch ich bin der Meinung, daß die Frau von der Justiz nicht mehr behelligt werden kann. Aber mein lieber Reiner, eine Amnestie wird es bei uns niemals geben. (manchmal leider)
Delikt ; Beförderungserschleichung Ersttäter 60 Euro Verwarnung und Anzeige.
Wird bezahlt = Einstellung des Verfahrens Wiederholungsfall selbe Verfahrensweise. Mehrfache Wiederholung Anzeige= Strafbefehl (meist Tagessätze. Weitere Wiederholungen öffentliche Verhandlung Geld oder Haftstrafe.
Das Problem liegt darin, daß die Frau nicht zur Verhandlung gegangen ist, dadurch ergeht automatisch ein Haftbefehl, der vollstreckt wird. Sie hätte, im Falle ihrer Anwesenheit bestimmt keine Gefängnisstrafe bekommen sondern mit Sicherheit wäre der Richter wahrscheinlich milde gestimmt gewesen. Aber die Polizei trifft bei Abholung keinerlei selbstständiges Denken, sondern vollstreckt.
Insofern kann so etwas schon passieren. Wenn man erst mal in Untersuchungshaft sitzt dann vergehen in der Regel erst mal 2 Tage bis ein Anwalt in Sicht ist. Bis der Rechtsanwalt Haftbeschwerde einlegt vergehen wiederum 1-2 Tage und bis das Gericht reagiert weitere (wenns schnell geht 3 Tage. Aber auch ich bin der Meinung, daß die Frau von der Justiz nicht mehr behelligt werden kann. Aber mein lieber Reiner, eine Amnestie wird es bei uns niemals geben. (manchmal leider)