09.12.2018 - 10:36
In solchen eindeutigen Fällen, sollte nachträglich eine Bestrafung des Spielers durch den DFB erfolgen. Allerdings wäre vorab zu klären ob und von wem solche Video-Aufnahmen zu rate gezogen werden dürfen (z.B. Fernsehaufnahmen).
Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul