12.09.2018 - 08:21
So wunderten sich Vegesacker Flüchtlingsbetreuer in den vergangenen Monaten schon mal über den Umgang mit straffällig gewordenen Asylbewerbern. Wie etwa im Fall eines jungen Mannes aus Afghanistan. Er hatte mehrfach Schwierigkeiten mit der Polizei, darf aber nach dem Gesetz dennoch bleiben.
Der Geflüchtete Adib Akbar (Name von der Redaktion geändert) fiel im Bremer Norden mehrfach auf. Ihm eilte bereits ein Ruf voraus, als er nördlich der Lesum ankam. Er habe in einer der Zeltunterkünfte in Bremen Frauen belästigt, berichtete eine Flüchtlingshelferin. Und auch später soll er in einem Nordbremer Übergangswohnheim Ärger gemacht und gegen die Hausordnung verstoßen haben. Akbar sei daraufhin ein Umzug in ein anderes Heim in einem anderen Bremer Stadtteil nahegelegt worden. Seinen Status verlor er jedoch nicht. Ein Fehler des Bundesamts für Migration?
Taten mit sexuellem Hintergrund seien unter Adib Akbars Namen bei der Staatsanwaltschaft nicht gespeichert, betont Staatsanwalt Frank Passade. Der junge Mann wurde allerdings wegen mehrerer anderer Straftaten angezeigt. Unter anderem lief im November 2015 ein Verfahren gegen ihn – wegen Sachbeschädigung. Im Februar 2018 wurde der Afghane wegen Körperverletzung angezeigt, wie bereits im Oktober 2017 schon einmal. Passade geht davon aus, dass der Geflüchtete einen Landsmann verletzt hatte. „Möglicherweise hat es Auseinandersetzungen in der Unterkunft gegeben.“ Die Verfahren am Amtsgericht wurden nach Passades Worten nach Jugendrecht verhandelt: „Alle Verfahren wurden eingestellt.“ Dem Angeklagte wurde allerdings Arbeitsleistungen auferlegt.
Familienname ist Staatsanwaltschaft geläufig
Der Familienname ist der Staatsanwaltschaft geläufig. „Die Familie ist sehr auffällig“, heißt es dort. Adib Akbar kam auch nicht nur in Bremen mit dem Gesetz in Konflikt. Auch in München musste er sich im Januar 2016 wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wurde auch dieses Verfahren nach Jugendrecht eingestellt.
Quelle:
https://www.weser-kurier.de/region/die-n...67190.html
Der Geflüchtete Adib Akbar (Name von der Redaktion geändert) fiel im Bremer Norden mehrfach auf. Ihm eilte bereits ein Ruf voraus, als er nördlich der Lesum ankam. Er habe in einer der Zeltunterkünfte in Bremen Frauen belästigt, berichtete eine Flüchtlingshelferin. Und auch später soll er in einem Nordbremer Übergangswohnheim Ärger gemacht und gegen die Hausordnung verstoßen haben. Akbar sei daraufhin ein Umzug in ein anderes Heim in einem anderen Bremer Stadtteil nahegelegt worden. Seinen Status verlor er jedoch nicht. Ein Fehler des Bundesamts für Migration?
Taten mit sexuellem Hintergrund seien unter Adib Akbars Namen bei der Staatsanwaltschaft nicht gespeichert, betont Staatsanwalt Frank Passade. Der junge Mann wurde allerdings wegen mehrerer anderer Straftaten angezeigt. Unter anderem lief im November 2015 ein Verfahren gegen ihn – wegen Sachbeschädigung. Im Februar 2018 wurde der Afghane wegen Körperverletzung angezeigt, wie bereits im Oktober 2017 schon einmal. Passade geht davon aus, dass der Geflüchtete einen Landsmann verletzt hatte. „Möglicherweise hat es Auseinandersetzungen in der Unterkunft gegeben.“ Die Verfahren am Amtsgericht wurden nach Passades Worten nach Jugendrecht verhandelt: „Alle Verfahren wurden eingestellt.“ Dem Angeklagte wurde allerdings Arbeitsleistungen auferlegt.
Familienname ist Staatsanwaltschaft geläufig
Der Familienname ist der Staatsanwaltschaft geläufig. „Die Familie ist sehr auffällig“, heißt es dort. Adib Akbar kam auch nicht nur in Bremen mit dem Gesetz in Konflikt. Auch in München musste er sich im Januar 2016 wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft wurde auch dieses Verfahren nach Jugendrecht eingestellt.
Quelle:
https://www.weser-kurier.de/region/die-n...67190.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.