10.08.2018 - 12:35
Zitat von Uli: Aber genau so logisch ist es, dass EU-Ausländer, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgehen, Kindergeld nach deutschem Recht bekommen.
:opa: Ich stimme Paloma zu, dass das Beispiel mit den Rentnern hier nicht greift.
Diesen steht selbstverständlich die volle Rente zu, auch wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbringen, dann dafür haben sie während ihres Erwerbslebens eingezahlt.
Hier geht es um die Sozialleistung Kindergeld, die eine Unterstützung der Eltern (auch alleinerziehend) darstellt und dafür die Lebenshaltungskosten in Deutschland berücksichtigt.
Wenn die Kinder im Ausland aufwachsen und die Lebenshaltungskosten sind dort niedriger, kann es keine Diskriminierung sein, diese Unterstützung entsprechend anzupassen. D.h. dann allerdings auch für im entsprechenden Ausland lebende deutsche Kinder.
Was wahrscheinlich zu einem großen Aufschrei führen dürfte.
Zitat aus meinen Beitrag/Artikel um 12:09 Uhr:
Der Duisburger Oberbürgermeister Link forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die Gesetze müssten so feinjustiert werden, dass es nicht mehr reicht, als Arbeitnehmer zu gelten, wenn ich einen Minijob habe und dann aufstockende Leistungen bekomme", sagte der SPD-Politiker am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen". Es könne nicht sein, dass eine Arbeit von wenigen Stunden pro Woche ausreiche, um den Rest des Einkommens vom Sozialamt zu bekommen.
:opa: Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer bekommt dann bis zu 450.- im Monat, dazu Aufstockungen aufgrund Bedürftigkeit UND für jedes Kind, auch wenn es gar nicht in Deutschland lebt, dass volle in und für Deutschland geltende Kindergeld.
Wer findet das gerecht?
Und die EU lehnt wegen Diskriminierung eine Änderung ab?
:opa: Ich stimme Paloma zu, dass das Beispiel mit den Rentnern hier nicht greift.
Diesen steht selbstverständlich die volle Rente zu, auch wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbringen, dann dafür haben sie während ihres Erwerbslebens eingezahlt.
Hier geht es um die Sozialleistung Kindergeld, die eine Unterstützung der Eltern (auch alleinerziehend) darstellt und dafür die Lebenshaltungskosten in Deutschland berücksichtigt.
Wenn die Kinder im Ausland aufwachsen und die Lebenshaltungskosten sind dort niedriger, kann es keine Diskriminierung sein, diese Unterstützung entsprechend anzupassen. D.h. dann allerdings auch für im entsprechenden Ausland lebende deutsche Kinder.
Was wahrscheinlich zu einem großen Aufschrei führen dürfte.
Zitat aus meinen Beitrag/Artikel um 12:09 Uhr:
Der Duisburger Oberbürgermeister Link forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die Gesetze müssten so feinjustiert werden, dass es nicht mehr reicht, als Arbeitnehmer zu gelten, wenn ich einen Minijob habe und dann aufstockende Leistungen bekomme", sagte der SPD-Politiker am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen". Es könne nicht sein, dass eine Arbeit von wenigen Stunden pro Woche ausreiche, um den Rest des Einkommens vom Sozialamt zu bekommen.
:opa: Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer bekommt dann bis zu 450.- im Monat, dazu Aufstockungen aufgrund Bedürftigkeit UND für jedes Kind, auch wenn es gar nicht in Deutschland lebt, dass volle in und für Deutschland geltende Kindergeld.
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Mit freundlichen Grüßen von Ritchie ![Schilder Schilder](https://sportquatschforum.de/images/smilies/v020.gif)
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.
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