17.05.2018 - 18:27
17.05.2018, 16:09
Legt der Zweitligist Berufung ein?
"Können ihnen nicht helfen": DFB weist zweiten Aue-Einspruch ab
Wie erwartet hat das DFB-Sportgericht auch den zweiten Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der 0:1-Niederlage in Darmstadt abgewiesen - ihm waren laut Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz die Hände gebunden.
Zweite Niederlage binnen zwei Tagen: Nachdem der DFB Aues Einspruch bereits am Mittwoch im Einzelrichterverfahren abgewiesen hatte, fiel die Entscheidung tags darauf bei einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main nicht anders aus. An der am Sonntag erlittenen 0:1-Niederlage in Darmstadt, wegen der Aue in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe der Abstieg in die Drittklassigkeit droht, wird trotz eklatanter Fehlentscheidungen zu Ungunsten der Gäste nicht gerüttelt.
"Wir würden ihnen gerne helfen, können aber nicht", erklärte Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz. "Wenn wir heute anders entschieden hätten, würde der DFB von der FIFA bestraft. Die Richter des Fußballs sind die Schiedsrichter. Wir sind Richter in zweiter Instanz."
Dem DFB zufolge hatte Aue den Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores "einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle und dass dieser zu unerträglichen Konsequenzen für den Verein führen würde". Vom Vorwurf des Verdachts einer Spielmanipulation habe der FC Erzgebirge während der mündlichen Verhandlung dagegen Abstand genommen.
"Tatsachenentscheidungen sind endgültig - auch wenn sie falsch sind"
Das Sportgericht "sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters", heißt es in der Verbandsmitteilung, "insbesondere auch keine Verpflichtung des Schiedsrichters, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren". Lorenz betont: "Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig; auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht."
Ob die Auer nun Berufung beim Bundesgericht einlegen, ist noch unklar. Darüber wollen sie erst nach der Relegation entscheiden, die am Freitag (18.15 Uhr, LIVE! bei kicker.de) mit dem Hinspiel in Karlsruhe beginnt.
Klubpräsident Helge Leonhardt hatte am Mittwoch als "salomonisches Urteil" eine Aufstockung der Zweiten Liga auf 19 Mannschaften vorgeschlagen ("Vielleicht können wir uns darauf einigen"). Das hätte das Sportgericht aber ohnehin nicht veranlassen können.
jpe/sid
Quelle:
http://www.kicker.de/news/fussball/2bund...ch-ab.html
Legt der Zweitligist Berufung ein?
"Können ihnen nicht helfen": DFB weist zweiten Aue-Einspruch ab
Wie erwartet hat das DFB-Sportgericht auch den zweiten Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der 0:1-Niederlage in Darmstadt abgewiesen - ihm waren laut Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz die Hände gebunden.
Zweite Niederlage binnen zwei Tagen: Nachdem der DFB Aues Einspruch bereits am Mittwoch im Einzelrichterverfahren abgewiesen hatte, fiel die Entscheidung tags darauf bei einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main nicht anders aus. An der am Sonntag erlittenen 0:1-Niederlage in Darmstadt, wegen der Aue in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe der Abstieg in die Drittklassigkeit droht, wird trotz eklatanter Fehlentscheidungen zu Ungunsten der Gäste nicht gerüttelt.
"Wir würden ihnen gerne helfen, können aber nicht", erklärte Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz. "Wenn wir heute anders entschieden hätten, würde der DFB von der FIFA bestraft. Die Richter des Fußballs sind die Schiedsrichter. Wir sind Richter in zweiter Instanz."
Dem DFB zufolge hatte Aue den Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores "einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle und dass dieser zu unerträglichen Konsequenzen für den Verein führen würde". Vom Vorwurf des Verdachts einer Spielmanipulation habe der FC Erzgebirge während der mündlichen Verhandlung dagegen Abstand genommen.
"Tatsachenentscheidungen sind endgültig - auch wenn sie falsch sind"
Das Sportgericht "sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters", heißt es in der Verbandsmitteilung, "insbesondere auch keine Verpflichtung des Schiedsrichters, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren". Lorenz betont: "Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig; auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht."
Ob die Auer nun Berufung beim Bundesgericht einlegen, ist noch unklar. Darüber wollen sie erst nach der Relegation entscheiden, die am Freitag (18.15 Uhr, LIVE! bei kicker.de) mit dem Hinspiel in Karlsruhe beginnt.
Klubpräsident Helge Leonhardt hatte am Mittwoch als "salomonisches Urteil" eine Aufstockung der Zweiten Liga auf 19 Mannschaften vorgeschlagen ("Vielleicht können wir uns darauf einigen"). Das hätte das Sportgericht aber ohnehin nicht veranlassen können.
jpe/sid
Quelle:
http://www.kicker.de/news/fussball/2bund...ch-ab.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.