(10.06.2017 - 09:20)paloma schrieb: Gesichtsschleier sind nichts anderes als Maskierungen. Und diese trägt man höchstens im Fasching. Man stelle sich vor eine Frau (oder Mann) geht im Burka in eine Bank.
Und raubt diese aus...
Oder möchte einen größeren Betrag abheben und muss dafür ihren Ausweis (mit Gesicht ohne Verhüllung) zeigen. Legt sie dann in der Bank öffentlich ihre Gesichtsverhüllung ab oder muss sie dafür extra in einen separaten Raum geführt werden, wo sie ihr Gesicht aber natürlich nicht einem männlichen Bankangestellten zeigen darf, nur weiblichen - oder auch denen nicht?
Was macht sie, wenn gerade keine weiblichen Angestellten vor Ort sind?
Ach ja, was ist, wenn sie in dem Raum eine Waffe aus ihrer Kleidung zieht, die Angestellte als Geisel nimmt und dann am Ende unerkannt mit der Beute das Weite sucht?
Mir fällt eigentlich vor allem das Beispiel mit den "Blitzerfotos" ein. Wenn eine total verhüllte Frau zu schnell gefahren ist und auf dem Foto nicht identifiziert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.