Das ist doch typisch deutsch. Ja keine spontanen Ausnahmeentscheidungen treffen.
Da fällt mir folgender Vorgang ein:
Ein Mann findet bei der Entrümpelung seiner Wohnung eine Schusswaffe mit Munition.
Pflichtbewusst bringt er diese zur nächstzen Polizeistation.
Dort nimmt man die Waffe und die Munition dankend an und nimmt gleichzeitig eine Strafanzeige gegen ihn auf.
Begründung: Da er keinen gültigen Waffenschein besitzt, hätte er die Schusswaffe nicht zur Polizei bringen dürfen, sondern er hätte sie von der Polizei abholen lassen müssen.
Da fällt mir folgender Vorgang ein:
Ein Mann findet bei der Entrümpelung seiner Wohnung eine Schusswaffe mit Munition.
Pflichtbewusst bringt er diese zur nächstzen Polizeistation.
Dort nimmt man die Waffe und die Munition dankend an und nimmt gleichzeitig eine Strafanzeige gegen ihn auf.
Begründung: Da er keinen gültigen Waffenschein besitzt, hätte er die Schusswaffe nicht zur Polizei bringen dürfen, sondern er hätte sie von der Polizei abholen lassen müssen.
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