28.03.2017 - 12:30
Natürlich hat Großbritannien weiterhin das Stimmrecht, solange der Antrag auf Entlassung aus der EU noch nicht rechtskräftig beschlossen und eingegangen ist.
Die Entscheidung, dass Großbritannien rausgeht ist aber mit der Erstellung und Abgabe des Antrags besiegelt.
Zu welchen Bedingungen ist dann allerdings ein anderes Kapitel.
Ich glaube nicht (weiss es aber auch nicht) , dass das generelle Austrittsersuchen von Großbritannien durch die anderen EU-Staaten verhindert werden könnte. Die anderen Staaten können nur die Bedingungen festlegen und das wird sicher seine Zeit dauern. Wird sicher noch interessant.
Die Entscheidung, dass Großbritannien rausgeht ist aber mit der Erstellung und Abgabe des Antrags besiegelt.
Zu welchen Bedingungen ist dann allerdings ein anderes Kapitel.
Ich glaube nicht (weiss es aber auch nicht) , dass das generelle Austrittsersuchen von Großbritannien durch die anderen EU-Staaten verhindert werden könnte. Die anderen Staaten können nur die Bedingungen festlegen und das wird sicher seine Zeit dauern. Wird sicher noch interessant.

