12.03.2017 - 14:25
Sehe ich auch so, wie du, Reiner!
Wahlkampfveranstaltung ist eine Sache die laut Bundesverfassungsgericht verboten werden kann (Deutschland).
Einreiseverbot ist eine andere Sache, da muss es gute Gründe für geben.
In den Niederlanden wurde es mit den Drohungen türkischer Politiker begründet.
Das ist auch in Deutschland möglich - wenn Deutsche Nazi-Vergleiche machen werden sie strafrechtlich verfolgt. Ausländer (türkische Politiker) dürfen solche Vergleiche ungestraft machen - und trotzdem einreisen und politische Reden halten?
Letzteres wird ja nun weniger erlaubt.
Wahlkampfveranstaltung ist eine Sache die laut Bundesverfassungsgericht verboten werden kann (Deutschland).
Einreiseverbot ist eine andere Sache, da muss es gute Gründe für geben.
In den Niederlanden wurde es mit den Drohungen türkischer Politiker begründet.
Das ist auch in Deutschland möglich - wenn Deutsche Nazi-Vergleiche machen werden sie strafrechtlich verfolgt. Ausländer (türkische Politiker) dürfen solche Vergleiche ungestraft machen - und trotzdem einreisen und politische Reden halten?
Letzteres wird ja nun weniger erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.