10.03.2017 - 18:48
Verfassungsrichter stellen klar
Regierung kann Wahlkampf-Auftritte türkischer Politiker verbieten
10.03.2017, 17:31 Uhr | dpa
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...hland.html
Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 483/17) erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.
Die Bundesregierung plant aber auch nach dem Karlsruher Beschluss keine Einreiseverbote. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer verwies in Berlin auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. "Was wir von anderen fordern, sollten wir eben selber leben."
:denken: Die Bundesregierung soll ja auch keine Einreiseverbote planen, sondern die Wahlkampfauftritte der türkischen Politiker verbieten. Und das darf sie ja, laut Bundesverfassungsgericht.
Wenn die Regierung Merkel weiterhin und trotz Nazi-Vergleiche da nicht aktiv wird, dann stellt sie sich ziemlich ins Abseits und wird ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Es nützt auch nichts, wenn andere hohe Politiker der Regierung und auch der Union da klare Worte finden, unsere Bundeskanzlerin aber ihnen lieber in den Rücken fällt, was sie ja schon getan hat.
Regierung kann Wahlkampf-Auftritte türkischer Politiker verbieten
10.03.2017, 17:31 Uhr | dpa
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...hland.html
Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 483/17) erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.
Die Bundesregierung plant aber auch nach dem Karlsruher Beschluss keine Einreiseverbote. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer verwies in Berlin auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. "Was wir von anderen fordern, sollten wir eben selber leben."
:denken: Die Bundesregierung soll ja auch keine Einreiseverbote planen, sondern die Wahlkampfauftritte der türkischen Politiker verbieten. Und das darf sie ja, laut Bundesverfassungsgericht.
Wenn die Regierung Merkel weiterhin und trotz Nazi-Vergleiche da nicht aktiv wird, dann stellt sie sich ziemlich ins Abseits und wird ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Es nützt auch nichts, wenn andere hohe Politiker der Regierung und auch der Union da klare Worte finden, unsere Bundeskanzlerin aber ihnen lieber in den Rücken fällt, was sie ja schon getan hat.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.