20.01.2017 - 10:02
Und noch etwas...RTW Fahrer haben auch kein Freibrief auf mit 100 durch die Stadt:
Landgericht Hamburg (Urteil vom 18.09.2012, 628 Kls 3/12):
"Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr verletzt regelmäßig seine Pflichten als Fahrer eines mit Sonderrechten fahrenden Fahrzeugs, wenn er bei eingeschalteten Sonderrechten in Form von Martinshorn und Blaulicht mit einer Geschwindigkeit von 63 km/h auf den Kreuzungsbereich zufährt."
Landgericht Hamburg (Urteil vom 18.09.2012, 628 Kls 3/12):
"Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr verletzt regelmäßig seine Pflichten als Fahrer eines mit Sonderrechten fahrenden Fahrzeugs, wenn er bei eingeschalteten Sonderrechten in Form von Martinshorn und Blaulicht mit einer Geschwindigkeit von 63 km/h auf den Kreuzungsbereich zufährt."
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Bis zu letzt!!!!!