(09.01.2017 - 16:06)paloma schrieb: Bedeutet dies auch, dass türkische Terroristen nicht mehr in ihr Heimatland abgeschoben werden können ?
Da diese ja dann keine türkischen Staatsbürger mehr sind, würde ich deine Frage mit "Ja" beantworten, paloma.
Die Frage ist, ob ein solches Vorgehen (das von Erdogan) rechtlich gesehen überhaupt vor dem "Weltgerichtshof" in Den Haag Bestand hätte.
Diese Leute wären ja dann staatenlos...
Verbrecher oder Terroristen hin oder her.
Ich meine - ist schon klar - Erdogan kümmert die Rechtslage nicht, er macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.
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