17.12.2016 - 23:46
Mir wäre es als Opfer egal, ob der Täter alkoholisiert war, unter Drogen stand, oder psychisch gestört ist.
Für so eine hinterhältige Tat gehört er aus dem Verkehr gezogen. Zumindest versuchter Totschlag wäre der Grund, ein dafür vorgesehenes Urteil mit anschließender Sicherheitsverwahrung, solange er eine Gefahr für die Umwelt darstellt, auszusprechen.
Ob das allerdings geschieht, wage auch ich zu bezweifeln. Unsere Gutmenschen werden dies zu verhindern wissen.
Für so eine hinterhältige Tat gehört er aus dem Verkehr gezogen. Zumindest versuchter Totschlag wäre der Grund, ein dafür vorgesehenes Urteil mit anschließender Sicherheitsverwahrung, solange er eine Gefahr für die Umwelt darstellt, auszusprechen.
Ob das allerdings geschieht, wage auch ich zu bezweifeln. Unsere Gutmenschen werden dies zu verhindern wissen.
Manche können nur fremde Meinungen, nicht ihre eigenen berichtigen. Jean Paul