14.10.2016 - 16:18
Ich habe heute einen Bericht im Radio gehört, bei welchem die Vorkehrungen für suizidgefährdete Personen in Straubing (Niederbayern) betrachtet wurden. In diesem Gefängnis sitzen die meisten Lebenslänglichen in Bayern. Auch dort sind schon Vorfälle bekanntgeworden. Einmal verschanzten sich Häftlinge nach einem Hofgang auf dem Dach, einmal wurde eine Psychologin festgehalten und missbraucht. Ansonsten ist es aber die sicherste Anstalt in Bayern.
Dort haben suizidgefährdete Personen 24 Stunden Videoüberwachung und bewohnen eine von mehrerer Seiten einsehbare Zelle, die von einem Wächter beobachtet wird. Ein Fenster ist vorhanden, aber nicht erreichbar und nicht zu öffnen. Licht wird von außen ein- und ausgeschaltet, ebenso Steckdosen. Wasser (für Toilette) muss vom Einsitzenden angemeldet werden und vom Wachpersonal wird von außen ein und wieder ausgeschaltet. Die Insassen haben nur Papierunterwäsche an. Die Zellen haben Fußbodenheizung und keinerlei Heizkörper innerhalb der Zelle.
Warum nicht alle Gefängnisse in Deutschland so ausgestattet sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Videoüberwachung in Bayern erlaubt ist warum dann in Sachsen nicht ? Allerdings hilft das alles nichts, wenn nicht erkannt wird, ob die Person suizidgefährdet ist, oder nicht.
Dort haben suizidgefährdete Personen 24 Stunden Videoüberwachung und bewohnen eine von mehrerer Seiten einsehbare Zelle, die von einem Wächter beobachtet wird. Ein Fenster ist vorhanden, aber nicht erreichbar und nicht zu öffnen. Licht wird von außen ein- und ausgeschaltet, ebenso Steckdosen. Wasser (für Toilette) muss vom Einsitzenden angemeldet werden und vom Wachpersonal wird von außen ein und wieder ausgeschaltet. Die Insassen haben nur Papierunterwäsche an. Die Zellen haben Fußbodenheizung und keinerlei Heizkörper innerhalb der Zelle.
Warum nicht alle Gefängnisse in Deutschland so ausgestattet sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Videoüberwachung in Bayern erlaubt ist warum dann in Sachsen nicht ? Allerdings hilft das alles nichts, wenn nicht erkannt wird, ob die Person suizidgefährdet ist, oder nicht.


