30.07.2016 - 17:25
paloma, da keine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen wurde besteht die Möglichkeit das er eines Tages wieder frei gelassen wird. Das will der Staatsanwalt verhindern. Lebenslang ist ja in Deutschland nicht Lebenslang. Das jetzige Urteil untersagt lediglich das es nach 15 Jahren nicht möglich ist frei gelassen zu werden.
Bei den Kosten trägt normal der Verlierer die Kosten. Normal also der Angeklagte in diesem Fall. Und da er ja Arbeiten muss im Knast wird ihm immer ein Teil vom Lohn abgenommen.
Der Fall mit den Hunden ist natürlich so eine Sache die nicht einzutreiben ist. Allerdings besteht die Möglichkeit eine Geldstrafe in Gefängnis umzuwandeln. Bei mir waren es damals so genannte Tagessätze und wenn ich nicht hätte zahlen können dann hätte ich in den Bau gemusst.
Bei den Kosten trägt normal der Verlierer die Kosten. Normal also der Angeklagte in diesem Fall. Und da er ja Arbeiten muss im Knast wird ihm immer ein Teil vom Lohn abgenommen.
Der Fall mit den Hunden ist natürlich so eine Sache die nicht einzutreiben ist. Allerdings besteht die Möglichkeit eine Geldstrafe in Gefängnis umzuwandeln. Bei mir waren es damals so genannte Tagessätze und wenn ich nicht hätte zahlen können dann hätte ich in den Bau gemusst.
Reden ist Silber, schweigen ist Gold
Ein altes Sprichwort aber aus eigener Erfahrung immer aktuell
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