Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Sportquatschforum" nutzt Cookies
Sportquatschforum verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Sportquatschforum speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Sportquatschforum gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns mit ob Du die Cookies von Sportquatschforum akzeptierst oder ablehnst.

Um alle von Sportquatschforum gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.


Info: Ein Cookie wird in Deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird.
Du kannst Deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fall Böhmermann: Merkel gibt türkischem Antrag statt Berlin Fall Böhmermann: Merkel g

#31
(17.04.2016 - 22:10)Hen-Ritchie schrieb:
(17.04.2016 - 21:58)Haeuslebauer schrieb: @Klaus: Also das gedicht bewegt sich sicherlich deutlich unten dem, was man noch als Satire oder guten Geschmack bezeichnen lässt. Allerdings sollte man es vielleicht im Zusammenhang mit allem, was drum herum gesprochen wurde, sehen.
Aber allgemein habe ich die Problematik verstanden, warum die Bundesregierung überhaupt zustimmen muss zu einer Klage. Kann mir da jemand Aufklärung verschaffen?

Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

:winkendesbabie: Es wurde mit § 103 begründet, aber Erdogan hielt sich nicht im Inland (Deutschland) auf.., daher hätte Angela Merkel sich wohl aus der Sache heraushalten müssen.



Wenn ich diesen Paragraphen richtig deute dann spielt es keine Rolle ob er in Deutschland ist oder nicht.
Zitat aus dem Paragraph: "... oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt ..."
Und das ist Erdogan als Staatschef in meinen Augen allemal. Aber das Gericht muss die Klage ja nicht zulassen. Deshalb hätte sich die Politik raushalten müssen.
Reden ist Silber, schweigen ist Gold
Ein altes Sprichwort aber aus eigener Erfahrung immer aktuell Big GrinBig Grin
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste