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Fall Böhmermann: Merkel gibt türkischem Antrag statt Berlin Fall Böhmermann: Merkel g

#28
also ich habe gerade den §103 noch einmal gelesen

Darin steht wer ein Staatsoberhaupt oder ein Regierungsmitglied welches sich im Inland aufhält ...

Wir können jetzt streiten ob das Staatsoberhaupt in Deutschland sein muss oder ein Regierungsvertreter in Deutschland sein muss.

Also ich lese den §103

wer ein Staatsoberhaupt

oder

ein Regierungsmitglied eines ausländirschen Staates der sich in Deutschland aufhält

oder


ich interpretiere den § so das sich das Staatsoberhaupt nicht in Deutschland aufhalten muss, um Ermittlungen zu erlauben, sondern nur ein Vertreter der Regierung
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