17.04.2016 - 22:25
Bernd schrieb: So lange es diesen §103 gibt, hat die Bundesregierung dieser Klage zuzustimmen, da gibt es meiner Meinung nach, keine Alternative.
Und das ist falsch! Der Paragraph hätte nur Anwendung finden dürfen, wenn Herr Erdogan sich zum fraglichen Zeitpunkt in Deutschland aufgehalten hätte.
Und das ist falsch! Der Paragraph hätte nur Anwendung finden dürfen, wenn Herr Erdogan sich zum fraglichen Zeitpunkt in Deutschland aufgehalten hätte.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.