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Fall Böhmermann: Merkel gibt türkischem Antrag statt Berlin Fall Böhmermann: Merkel g

#24
(17.04.2016 - 22:15)Haeuslebauer schrieb: @Hen:
Danke nochmals für die Paragrafen. Was ich trotzdem nicht verstehe, ist warum die Regierung da irgendeine Entscheidung treffen muss, soll oder darf - oder was auch immer.
Wenn es einen Paragrafen gibt, gibt es entweder einen der klagt - dann entscheidet wohl ein Richter, ob die Klage zugelassen wird (nennt sich glaube ich Antragsdelikt; Strafverfolgung nur auf Antrag). Oder es gibt ein öffentlkiches Interesse an der Strafverfolgung - dann geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft. Dass aber da die Regierung zustimmen muss, wundert mich irgendwie.

Wenn es wirklich mit diesem § 103 begründet wurde, dann hätte Merkel sich raushalten müssen. Warum sie es nicht getan hat...?

Hexe hatte dazu geschrieben, dass Her Erdogan zvilrechtlich hätte klagen können, der normale Weg...
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie Schilder
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
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