17.04.2016 - 22:15
@Hen:
Danke nochmals für die Paragrafen. Was ich trotzdem nicht verstehe, ist warum die Regierung da irgendeine Entscheidung treffen muss, soll oder darf - oder was auch immer.
Wenn es einen Paragrafen gibt, gibt es entweder einen der klagt - dann entscheidet wohl ein Richter, ob die Klage zugelassen wird (nennt sich glaube ich Antragsdelikt; Strafverfolgung nur auf Antrag). Oder es gibt ein öffentlkiches Interesse an der Strafverfolgung - dann geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft. Dass aber da die Regierung zustimmen muss, wundert mich irgendwie.
Danke nochmals für die Paragrafen. Was ich trotzdem nicht verstehe, ist warum die Regierung da irgendeine Entscheidung treffen muss, soll oder darf - oder was auch immer.
Wenn es einen Paragrafen gibt, gibt es entweder einen der klagt - dann entscheidet wohl ein Richter, ob die Klage zugelassen wird (nennt sich glaube ich Antragsdelikt; Strafverfolgung nur auf Antrag). Oder es gibt ein öffentlkiches Interesse an der Strafverfolgung - dann geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft. Dass aber da die Regierung zustimmen muss, wundert mich irgendwie.
Und immer ´schaffe, schaffe, Häusle baue...´