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Fall Böhmermann: Merkel gibt türkischem Antrag statt Berlin Fall Böhmermann: Merkel g

#22
@Hen:
Danke nochmals für die Paragrafen. Was ich trotzdem nicht verstehe, ist warum die Regierung da irgendeine Entscheidung treffen muss, soll oder darf - oder was auch immer.
Wenn es einen Paragrafen gibt, gibt es entweder einen der klagt - dann entscheidet wohl ein Richter, ob die Klage zugelassen wird (nennt sich glaube ich Antragsdelikt; Strafverfolgung nur auf Antrag). Oder es gibt ein öffentlkiches Interesse an der Strafverfolgung - dann geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft. Dass aber da die Regierung zustimmen muss, wundert mich irgendwie.
Und immer ´schaffe, schaffe, Häusle baue...´Familie
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