17.04.2016 - 21:53
So lange es diesen §103 gibt, hat die Bundesregierung dieser Klage zuzustimmen, da gibt es meiner Meinung nach, keine Alternative.
Eine Zulassung dieser Klage hat nichts mit Einschränkung der Pressefreiheit zu tun, denn wir leben in einer Demokratie die in großen Teilen funktioniert.
Zeigen wir dem Autokraten Erdogan doch einfach wie eine unabhängige Presse und wie eine unabhängige Justiz funktioniert.
Vielleicht kann er daraus ja noch lernen.
Was hat Böhmermann im Ernstfall zu erwarten, da er Ersttäter ist wird maximal eine Geldstrafe zu erwarten sein.
Satire kann eine tolle Sache sein, jedoch sollte man nicht meinen sich mit Beleidigungen profilieren zu müssen.
Hier ist Böhmermann leider übers Ziel hinausgeschossen.
Die heute von TO veröffentlichen Meinungen gegen Merkel (80%?!) zu diesem Thema halte ich für überzogen.
Eine Zulassung dieser Klage hat nichts mit Einschränkung der Pressefreiheit zu tun, denn wir leben in einer Demokratie die in großen Teilen funktioniert.
Zeigen wir dem Autokraten Erdogan doch einfach wie eine unabhängige Presse und wie eine unabhängige Justiz funktioniert.
Vielleicht kann er daraus ja noch lernen.
Was hat Böhmermann im Ernstfall zu erwarten, da er Ersttäter ist wird maximal eine Geldstrafe zu erwarten sein.
Satire kann eine tolle Sache sein, jedoch sollte man nicht meinen sich mit Beleidigungen profilieren zu müssen.
Hier ist Böhmermann leider übers Ziel hinausgeschossen.
Die heute von TO veröffentlichen Meinungen gegen Merkel (80%?!) zu diesem Thema halte ich für überzogen.