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Fall Böhmermann: Merkel gibt türkischem Antrag statt Berlin Fall Böhmermann: Merkel g

#10
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Theoretisch hätte Frau Merkel dem Antrag NICHT stattgeben dürfen, denn Erdogan, war zum Zeitpunkt der Ausstrahlung NICHT in Deutschland!
Und Frau Merkel hätte sich nicht mit reinziehen lassen dürfen, vor allem da Erdogan ja privat auch den Strafantrag gestellt hat.

Das Erdogan privat einen Strafantrag stellt, dass ist völlig in Ordnung.

Es muss nun das Gericht entscheiden.

Ich persönlich habe das ganze verfolgt und Böhmermann sagt ja ausdrücklich, bevor er das Gedicht aufsagt: *Das darf man nicht!*
Er wollte dem Herrn Erdogan einfach klarmachen, was Satire ist und was eben nicht. Ob er damit gerechnet hat, nach 3 103 STGB angezeigt zu werden? Glaube ich nicht, denn wer ihn richtig liest, weiß, dass er in diesem Fall eigentlich nicht angewendet werden darf.
Der Text des Gedichtes ist unter der Gürtellinie, dass ist klar, aber wie und warum es entstanden ist, sollte man nicht außer acht lassen.

Bin wirklich gespannt, wie es ausgeht.
Unterbreche nie eine Frau, wenn Sie schweigt.Big Grin
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