01.02.2016 - 16:11
Wenn man die Sicherung der öffentlichen Ordnung (und der Außengrenzen) auf die beiden Extreme "töten" oder "laufenlassen" beschränkt, dann sollte man vielleicht auch seine moralische Grundeinstellung und sein Verhältnis zum Grundgesetz überdenken.
Aus meiner Sicht gibt es dazwischen ganz viele Möglichkeiten, die durchaus auch etwas mit körperlicher Gewalt zu tun haben können aber niemanden dermaßen massiv schädigen.
Aus meiner Sicht gibt es dazwischen ganz viele Möglichkeiten, die durchaus auch etwas mit körperlicher Gewalt zu tun haben können aber niemanden dermaßen massiv schädigen.
ja nee, is klar!!