Bundestag beschließt Gesetz
Regierung: Verkaufsverbot für analoge Radios kommt
Timot Szent-Ivanyi 03.06.2017
Radios, die ausschließlich UKW empfangen, dürfen künftig in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Unter dieses Verkaufsverbot würde die Mehrzahl der herkömmlichen Autoradios oder Stereo-Anlagen fallen.
Wenn es um staatliche Eingriffe in die Wirtschaft geht, dann hält die Große Koalition – und hier vor allem die Union – bei Bedarf die Fahne der Freiheit hoch. Zuletzt geschehen beim Tabakwerbeverbot. Mit dem überaus fragwürdigen Argument, durch ein Verbot der Plakatwerbung für Zigaretten werde nicht nur die Industrie, sondern auch der Bürger unzulässig eingeschränkt, blockiert die Unionsfraktion nach wie vor einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bei anderen Projekten, die tatsächlich unter das Kapitel Regelungswut fallen, zeigt sich die Koalition aus Union und SPD dagegen nicht so zimperlich: Zu nachtschlafender Zeit beriet der Bundestag am Freitag ein obskures Gesetz, dessen Umsetzung teuer für die Verbraucher wird.
Es war um zwei Uhr am frühen Morgen, als im Parlament die vierte Änderung des Telekommunikationsgesetzes aufgerufen wurde. Einziger Inhalt des in der Öffentlichkeit weithin unbekannten Gesetzentwurfes: Erlaubt sind dann nur noch Radios, die zusätzlich auch ein Empfangsteil für den Digitalrundfunk haben – ob das der Kunde will oder nicht. Am Ende werden alle Geräte damit teurer.
Zwangsmaßnahme von der Bundesregierung gefördert
Per Gesetz soll vorgeschrieben werden, dass Empfangsgeräte „mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein müssen, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben“. Das heißt übersetzt: Radios müssen künftig entweder den neuen digitalen Standard DAB+ oder Internet-Radio beherrschen, wobei dann zusätzlich ein WLAN- oder anderer Netzwerkanschluss vorhanden sein muss.
Mit dieser Zwangsmaßnahme will die Bundesregierung den Digitalfunk fördern, dessen Verbreitung in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Staaten noch nicht sonderlich hoch ist. Etwa 94 Prozent der Deutschen hört nach wie vor Radio über UKW. Folgt man Umfragen, sind die Bürger damit aber auch sehr zufrieden. Die Koalition hält den geplanten Eingriff dennoch für verhältnismäßig. Denn die Aufrüstpflicht, so die eigentümliche Argumentation, beziehe sich nur auf Radios, die den Sendernamen anzeigen könnten – also auf „qualitativ höherwertige“ Geräte. Diese „RDS“-Technik haben heute allerdings schon einfachste Küchenradios.
Wer nun glaubt, wenigstens die Opposition werde sich gegen den Plan aussprechen, irrt. Die Grünen begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich und kritisierten lediglich, dass er erst jetzt komme. Den Linken geht der Entwurf sogar nicht weit genug. Sie beklagen, dass das Gesetz erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten scharf gestellt werden soll. Zudem betrachten sie die Begrenzung auf RDS-Radios als unnötiges Schlupfloch für die Industrie.
Stoppen könnte das Vorhaben jetzt nur noch die europäische Kommission. Die Chancen dafür stehen gar nicht schlecht: Nach Ansicht von Experten verstößt ein derartiges Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa.
Quelle:
http://www.weser-kurier.de/startseite_ar...08059.html
Regierung: Verkaufsverbot für analoge Radios kommt
Timot Szent-Ivanyi 03.06.2017
Radios, die ausschließlich UKW empfangen, dürfen künftig in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Unter dieses Verkaufsverbot würde die Mehrzahl der herkömmlichen Autoradios oder Stereo-Anlagen fallen.
Wenn es um staatliche Eingriffe in die Wirtschaft geht, dann hält die Große Koalition – und hier vor allem die Union – bei Bedarf die Fahne der Freiheit hoch. Zuletzt geschehen beim Tabakwerbeverbot. Mit dem überaus fragwürdigen Argument, durch ein Verbot der Plakatwerbung für Zigaretten werde nicht nur die Industrie, sondern auch der Bürger unzulässig eingeschränkt, blockiert die Unionsfraktion nach wie vor einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bei anderen Projekten, die tatsächlich unter das Kapitel Regelungswut fallen, zeigt sich die Koalition aus Union und SPD dagegen nicht so zimperlich: Zu nachtschlafender Zeit beriet der Bundestag am Freitag ein obskures Gesetz, dessen Umsetzung teuer für die Verbraucher wird.
Es war um zwei Uhr am frühen Morgen, als im Parlament die vierte Änderung des Telekommunikationsgesetzes aufgerufen wurde. Einziger Inhalt des in der Öffentlichkeit weithin unbekannten Gesetzentwurfes: Erlaubt sind dann nur noch Radios, die zusätzlich auch ein Empfangsteil für den Digitalrundfunk haben – ob das der Kunde will oder nicht. Am Ende werden alle Geräte damit teurer.
Zwangsmaßnahme von der Bundesregierung gefördert
Per Gesetz soll vorgeschrieben werden, dass Empfangsgeräte „mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein müssen, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben“. Das heißt übersetzt: Radios müssen künftig entweder den neuen digitalen Standard DAB+ oder Internet-Radio beherrschen, wobei dann zusätzlich ein WLAN- oder anderer Netzwerkanschluss vorhanden sein muss.
Mit dieser Zwangsmaßnahme will die Bundesregierung den Digitalfunk fördern, dessen Verbreitung in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Staaten noch nicht sonderlich hoch ist. Etwa 94 Prozent der Deutschen hört nach wie vor Radio über UKW. Folgt man Umfragen, sind die Bürger damit aber auch sehr zufrieden. Die Koalition hält den geplanten Eingriff dennoch für verhältnismäßig. Denn die Aufrüstpflicht, so die eigentümliche Argumentation, beziehe sich nur auf Radios, die den Sendernamen anzeigen könnten – also auf „qualitativ höherwertige“ Geräte. Diese „RDS“-Technik haben heute allerdings schon einfachste Küchenradios.
Wer nun glaubt, wenigstens die Opposition werde sich gegen den Plan aussprechen, irrt. Die Grünen begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich und kritisierten lediglich, dass er erst jetzt komme. Den Linken geht der Entwurf sogar nicht weit genug. Sie beklagen, dass das Gesetz erst ein Jahr nach dem Inkrafttreten scharf gestellt werden soll. Zudem betrachten sie die Begrenzung auf RDS-Radios als unnötiges Schlupfloch für die Industrie.
Stoppen könnte das Vorhaben jetzt nur noch die europäische Kommission. Die Chancen dafür stehen gar nicht schlecht: Nach Ansicht von Experten verstößt ein derartiges Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa.
Quelle:
http://www.weser-kurier.de/startseite_ar...08059.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.
Viele wollen zurück zur Natur, aber die wenigsten zu Fuß.