17.05.2016 - 20:32
"Schmähgedicht" teils verboten
Der Hauptteil des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann über Recep Tayyip Erdogan ist unzulässig. Das Landgericht Hamburg erließ deshalb ein einstweilige Verfügung gegen den Satiriker.
Damit darf der Satiriker sein Gedicht nicht öffentlich wiederholen. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Der Anwalt von Böhmermann findet das Urteil falsch.
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...oten-.html
Der Hauptteil des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann über Recep Tayyip Erdogan ist unzulässig. Das Landgericht Hamburg erließ deshalb ein einstweilige Verfügung gegen den Satiriker.
Damit darf der Satiriker sein Gedicht nicht öffentlich wiederholen. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Der Anwalt von Böhmermann findet das Urteil falsch.
http://www.t-online.de/nachrichten/deuts...oten-.html
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.