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Die Bundesregierung ermöglicht die Strafverfolgung gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Die Entscheidung ist in der Koalition umstritten. Unstrittig ist die Zukunft des Paragrafen 103.
http://www.badische-zeitung.de/fall-boeh...trag-statt
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Auch dieser Konflikt ist ein Punkt, den man nie zur Zufriedenheit aller lösen kann. Er wurde durch zu langes Zögern der Politik und die politische Situation mit den Flüchtlingen zu einem Thema hochgepuscht, über welches man vor ein paar Monaten nur geschmunzelt hat.
Meine Meinung ist, dass auch die Presse- und Meinungsfreiheit irgendwelchen moralischen Grenzen unterworfen sind. Man kann nicht alles in den Deckmantel der Satire oder einer Glosse verpacken und Lügen, Beleidigungen oder religiöse Spottthemen, die anderen schaden oder andere kränken, unbegrenzt veröffentlichen. Irgendwo sind überall Grenzen gesetzt. Die aber gerecht festzulegen scheint unmöglich. Ich bin schon gespannt, wie die deutschen Gerichte entscheiden.
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Herr Böhmermann wollte den Unterschied zwischen erlaubter und nicht erlaubter Satire deutlich machen, bzw. zeigen, wieweit Satire gehen darf.
Ob er für diesen "Versuch" besatraft wird?
Zu Frau Merkel, bzw die Bundesregierung: Weil die Strafverfolgung von Herrn Böhmermann ermöglicht wurde, können jetzt die Gerichte darüber entscheiden, ob Herr Böhmermann etwas Verbotenes getan hat, ob es sogar eine Straftat ist.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
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Ich sehe da mehrere Probleme. Klar war ich auch erst sauer als ich das mitbekommen habe, aber da kommt das 1. Problem. Der unsägliche Paragraph existiert nun mal und somit hat sogar dieser Despot Erdogan das Recht eine Klage einzureichen.
Problem 2 ist ob die Bundesregieren überhaupt ablehnen konnte eben weil der Paragraph existiert.
Und zu guter Letzt fand ich den Beitrag von Böhmermann auch nicht in Ordnung und auch bei Pressefreiheit sollte sich ein Sender wie das ZDF Gedanken machen was man sendet. Da hatte der Beitrag von Extra3 mit dem Lied dann doch eine ganz andere Qualität.
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16.04.2016 - 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2016 - 10:31 von paloma.)
Ich fand Frau Merkels Entscheidung, verbunden mit dem jetzigen Ärger in der Koalition, so unnötig wie einen Kropf. Sie hätte nur sagen brauchen, dass wir in Deutschland eine unabhängige Gerichtsbarkeit haben, und wir uns nicht vom Ausland aufdiktieren lassen, was wir politisch zu tun haben, und basta.
Trotzdem finde ich Böhmermanns Gedicht tief unterhalb der Gürtellinie. Sind Beleidigungen keine Beleidigungen mehr, wenn man Komödiant oder Kabarettist ist? Ich habe mich persönlich auch schon einmal bei unserer Tageszeitung darüber beschwert, dass Unwahrheiten gedruckt wurden und man diese dann mit der Überschrift "Glosse" versah. Narrenfreiheit sollten selbst Komödianten nicht haben, wenn sie andere dadurch wissentlich beleidigen, denunzieren oder schädigen.
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Ja paloma, dass sehe ich auch so. Dann kann ich ja auch hingehen und sagen ich bin ein Komiker und/oder Satiriker und habe Narrenfreiheit. Auch was die Gerichtsbarkeit betrifft sollte sich die Politik raushalten. Aber wie soll es gehen wenn alle Verlangen das die Politik dazu Stellung nehmen soll? Hätte Merkel gesagt sie ist dagegen wären auch viele auf sie los mit dem Argument sie würde das Gesetz mißachten.
Diese ganze Affäre ist aber die Schuld vom ZDF die es Überhaupt zugelassen und gesendet hat. Wie ich ja scvhon schrieb war da der Beitrag auf Extra3 etwas ganz anderes. Das konnte man als Satire nehmen denn eine Beleidigung wie bei Böhmermann war das lange nicht. Da hat sich Erdogan auch aufgeregt, aber bei weitem nicht so reagiert.
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Jetzt wird ja das Gericht entscheiden, ob Herr Böhmermann sich im Rahmen des Erlaubten bewegt hat oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
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So sollte es auch sein Ritchie. Ohne Politiker. Aber das Problem ist ja wie ich sagte, sagt Merkel nichts ist es falsch, sagt sie was genauso. In so einem Fall kann sie ja nur eine falsche Aussage machen. Hier war es aber der Bürger selber der von ihr verlangte was dazu zu sagen.
Dennoch finde es es von Erdogan den falschen Schritt, denn nun hat er sich völlig von der EU Entfernt. Kann ja noch positiv enden. Soweit soll es von mir auch zu diesem Thema erst mal sein denn das wird uns noch lange durch alle Instanzen beschäftigen.
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Angela Merkel oder allgemein die Bundesregierung verhält sich hier richtig - das Gericht entscheidet (hoffentlich) gerecht und unabhängig.
Mit freundlichen Grüßen von Ritchie
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(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Theoretisch hätte Frau Merkel dem Antrag NICHT stattgeben dürfen, denn Erdogan, war zum Zeitpunkt der Ausstrahlung NICHT in Deutschland!
Und Frau Merkel hätte sich nicht mit reinziehen lassen dürfen, vor allem da Erdogan ja privat auch den Strafantrag gestellt hat.
Das Erdogan privat einen Strafantrag stellt, dass ist völlig in Ordnung.
Es muss nun das Gericht entscheiden.
Ich persönlich habe das ganze verfolgt und Böhmermann sagt ja ausdrücklich, bevor er das Gedicht aufsagt: *Das darf man nicht!*
Er wollte dem Herrn Erdogan einfach klarmachen, was Satire ist und was eben nicht. Ob er damit gerechnet hat, nach 3 103 STGB angezeigt zu werden? Glaube ich nicht, denn wer ihn richtig liest, weiß, dass er in diesem Fall eigentlich nicht angewendet werden darf.
Der Text des Gedichtes ist unter der Gürtellinie, dass ist klar, aber wie und warum es entstanden ist, sollte man nicht außer acht lassen.
Bin wirklich gespannt, wie es ausgeht.
Unterbreche nie eine Frau, wenn Sie schweigt.
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