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"Collinas Erben" sehen genau hin

#1
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Warum Stuttgart sich unnötig echauffiert
Von Alex Feuerherdt

Der VfB Stuttgart ist zurück in der Bundesliga - und hadert im Spiel gegen den SC Freiburg gleich mit dem "Kölner Keller". Zu Unrecht - was aber erst bei ganz genauem Hinsehen deutlich wird. In Bremen achtet der Videoassistent ebenfalls auf jeden Millimeter.

Es lief bereits die Nachspielzeit in der Partie des VfB Stuttgart gegen den SC Freiburg, die Gastgeber hatten einen 0:3-Rückstand auf 2:3 verkürzt und drängten nun vehement auf den Ausgleich. Die Gäste mussten plötzlich um den sicher geglaubten Sieg bangen und stemmten sich dagegen. Als es einen Freistoß für den Aufsteiger auf der Außenbahn gab, den Philipp Klement in den Strafraum befördern sollte, versammelten sich, wie so oft in solchen Situationen, zahlreiche Spieler auf engstem Raum; sie schoben und hielten dabei ein bisschen, sie drückten und zerrten aneinander.

Das alles blieb jedoch im üblichen, im gewohnten Rahmen - mit einer Ausnahme: Der Freiburger Lucas Höler umklammerte seinen Gegenspieler Waldemar Anton ganz fest mit beiden Armen, hinderte ihn auf diese Weise daran, näher vors Tor zu gelangen, und zog ihn schließlich zu Boden. Schiedsrichter Benjamin Cortus pfiff jedoch nicht - er hatte den Zweikampf vermutlich nicht beobachtet, was man ihm aber nicht zum Vorwurf machen sollte. Denn es ist schlicht nicht möglich, mehrere Spielerpaare, die sich mit den Armen bearbeiten, gleichzeitig genau im Blick zu haben.
Höler beendet Klammern noch rechtzeitig

Aber da gab es ja noch die Video-Assistentin Bibiana Steinhaus. Es war zu sehen, dass der Unparteiische mit ihr in Verbindung stand; in Köln wurde die Szene natürlich überprüft. Doch es gab keine Empfehlung an Cortus, sich die Szene noch einmal am Monitor in der Review Area anzusehen, sondern vielmehr das Okay für ihn. Darüber wunderten sich viele, vor allem im Lager des VfB, aber auch Kommentatoren und Experten: Das Halten war doch sonnenklar, das durfte man doch nicht einfach ungestraft lassen, es musste doch nachträglich einen Elfmeter geben! Wie konnte es sein, dass Steinhaus dieses Vergehen einfach durchwinkte?

Die Antwort ergibt sich, wenn man die Szene genau im Moment der Freistoßausführung durch Klement anhält. Dann nämlich sieht man, dass Höler seinen Klammergriff gerade noch rechtzeitig gelöst hatte und Anton bereits im Sturz begriffen war. Mit anderen Worten: Das Haltevergehen fand statt, als der Freistoß noch nicht ausgeführt war, und es war beendet, als der Ball wieder ins Spiel kam. Mit einem Freistoß oder Strafstoß kann ein Vergehen laut Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen) aber nur dann geahndet werden, wenn der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens im Spiel ist. Das ist gleichwohl kein Freifahrtschein, denn eine Gelbe oder Rote Karte für den betreffenden Spieler kann es trotzdem geben.
Die Krux mit den VAR-Befugnissen

In diesem konkreten Fall heißt das: Eigentlich hätte es eine Wiederholung des Freistoßes geben müssen, weil vor dessen Ausführung eine Regelwidrigkeit stattgefunden hatte. Außerdem wäre eine Verwarnung für Höler angebracht gewesen, was Gelb-Rot für den Freiburger bedeutet hätte, weil er bereits verwarnt war. Das alles hätte allerdings vorausgesetzt, dass Benjamin Cortus das Vergehen selbst wahrgenommen hat. Denn Bibiana Steinhaus durfte hier nicht eingreifen: Weil ein Elfmeter regeltechnisch nicht in Betracht kam und das Halten von Höler kein Fall für eine glatt Rote Karte war, schied eine Intervention nach Abschluss der Überprüfung aus. Es lag schließlich weder ein klarer und offensichtlicher Fehler vor noch ein übersehener schwerwiegender Vorfall.

Bereits in der 75. Minute hatten die Stuttgarter protestiert, als Philipp Lienhart den Ball im eigenen Strafraum mit dem linken Oberarm gespielt hatte, der gut postierte Referee das Handspiel jedoch nicht als strafbar bewerten mochte. Tatsächlich war der Arm des Freiburgers in dieser Situation nahe am Körper und hing normal herab, die Haltung war also natürlich. Andererseits hatte Lienhart mit dem Oberkörper samt angelegtem Arm eine kurze Bewegung zum Ball unternommen. Da der Schiedsrichter diesen Vorgang selbst wahrgenommen und bewertet hatte, war die Eingriffsschwelle für die Video-Assistentin hoch. Es gibt fraglos Argumente für einen Handelfmeter, aber es wäre unangemessen, hier von einem klaren und offensichtlichen Fehler des Unparteiischen zu sprechen, der zwingend einen Eingriff hätte nach sich ziehen müssen.
Was sonst noch wichtig war:

In der Begegnung zwischen dem 1. FC Köln und der TSG 1899 Hoffenheim (2:3) dagegen intervenierte der VAR kurz vor der Pause. Nach einem Zweikampf im Kölner Strafraum zwischen dem Hoffenheimer Christoph Baumgartner und Rafael Czichos, bei dem der Ball schließlich ins Toraus ging, hatten die Gäste einen Strafstoß reklamiert. Schiedsrichter Daniel Siebert, dem im entscheidenden Augenblick die Sicht versperrt war, hatte zunächst gar keine Entscheidung getroffen, denn ihm fehlte die Wahrnehmung. Es kam zu einem On-Field-Review, das der VAR nicht nur bei klaren und offensichtlichen Fehlern empfiehlt, sondern auch bei einem verpassten, womöglich gravierenden Vorfall - und das der Unparteiische im Übrigen auch auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen kann, wenngleich das nur selten geschieht. Am Monitor sah Siebert, dass Baumgartner einen Wimpernschlag eher am Ball war als Czichos und danach vom Kölner zu Fall gebracht wurde. Die folgende Strafstoßentscheidung geht daher in Ordnung.

Auch im Spiel Werder Bremen gegen Hertha BSC (1:4) gab es kurz vor der Halbzeit einen Eingriff des VAR, allerdings aus einem anderen Grund: Schiedsrichter Sascha Stegemann hatte nach einem Foulspiel von Marco Friedl an Peter Pekarik auf Strafstoß für die Berliner entschieden, doch der Video-Assistent stellte bei der Überprüfung fest, dass sich das Vergehen außerhalb des Strafraums zugetragen hatte. Deshalb änderte der Referee seine Entscheidung und erkannte auf Freistoß. Darüber runzelte mancher die Stirn, schließlich hatte Friedl seinen Gegner mit dem linken Fuß direkt auf der Strafraumlinie getroffen, die bekanntlich zum Strafraum gehört. Doch unmittelbar zuvor hatte er Pekarik mit dem rechten Fuß außerhalb des Sechzehners zu Fall gebracht. Und die Regelauslegung sieht vor, dass in solchen Fällen prinzipiell der erste strafwürdige Kontakt maßgeblich ist. Eine Ausnahme bilden Haltevergehen, die länger andauern können und bei denen es entscheidend ist, wo sie wirksam werden. Das heißt: Wer außerhalb des Strafraums einem Gegner ans Trikot greift, ihn aber erst im Strafraum zu Boden reißt, wird mit einem Elfmeter bestraft.

Quelle: ntv.de 
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#2
Handspiel: Ex-Referee Gräfe über Regel, Auslegung und fehlende Hilfestellung
Gräfe im Interview: "Die Schiedsrichter fühlen sich alleingelassen"

Gleich vier Handspiel-Entscheidungen sorgten an den vergangenen beiden Bundesliga-Spieltagen für hitzige Diskussionen. Im kicker spricht der langjährige Bundesliga-Referee Manuel Gräfe (48) über die kontroversen Beurteilungen innerhalb der Schiedsrichter-Spitze, die Handspiel-Regel, deren Anwendung und die fehlende einheitliche Linie.

Herr Gräfe, die Entscheidung von Schiedsrichter Benjamin Brand, nach dem Handspiel von Leverkusens Verteidiger Odilon Kossounou in der Schlussphase des Spiels bei Hertha BSC nicht auf Elfmeter zu entscheiden, sorgt auch Tage später noch für kontroverse Diskussionen - selbst innerhalb der Schiedsrichter-Spitze. DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner hat Brands Entscheidung verteidigt, weil er keine unnatürliche Körperhaltung und keine Absicht beim Abwehrspieler erkannte. Peter Sippel, der Sportliche Leiter der Bundesliga-Schiedsrichter, ging am Mittwoch mit der Einschätzung an die Öffentlichkeit, es habe "eine unnatürliche Vergrößerung der Körperoberfläche und somit ein strafbares Handspiel" vorgelegen. Wer von beiden liegt aus Ihrer Sicht richtig?

Ich gehe davon aus, dass Lutz Wagners Meinung, die er am Sonntag im Sport-1-Doppelpass vertreten hat, eine abgestimmte Meinung der Schiedsrichterführung war. Insofern stimmt das schon sehr bedenklich, dass sich erst nach mehreren Tagen und offenbar auf Druck von außen die Meinung der Schiedsrichterführung anscheinend geändert hat. Ich hatte am Montag beim rbb die Strafstoß-Entscheidungen bei beiden Berliner Spielen (Hertha gegen Leverkusen, Union in Köln, d. Red.) als falsch bezeichnet, am Montagabend äußerten sich dann etliche Bundesliga-Manager auf ihrer Tagung in Anwesenheit des Schiedsrichterbosses Lutz Fröhlich und ausgewählter Schiedsrichter genauso. Die Entscheidungen waren nicht nur fußballerisch nicht nachvollziehbar, sondern auch schiedsrichterfachlich und regeltechnisch für mich sowie viele Schiedsrichter klar falsch. Insofern stimme ich den Ausführungen von Peter Sippel fachlich zu, aber es scheint so, als ob die Schiedsrichterführung nicht von allein zu einer richtigen Einordnung in der Lage war.

Konkret zum Fall Kossounou: Woran machen Sie die aus Ihrer Sicht vorliegende Strafbarkeit des Handspiels fest?

Der Verteidiger legte seinen linken Arm aktiv an, während er den rechten Arm erst rausfuhr und dann unter voller Spannung zum Blocken nutzte. Er wollte meiner Meinung nach die ungedeckte Seite des Tores ein bisschen mit abdecken. Er hat versucht, dieses Handspiel geschickt zu verstecken, und das ist ihm leider gelungen. Dort dann nicht auf Strafstoß zu entscheiden, war für mich - wie für Peter Sippel - eine klare Fehlentscheidung.

Sippel sagte auch: "Hier muss der Video-Assistent aufgrund der eindeutigen Bilder eingreifen." Matthias Jöllenbeck und Benjamin Brand standen in Kontakt, Brand sagte später: "Der Video-Assistent konnte mir keine neuen Erkenntnisse zeigen, die meiner Wahrnehmung auf dem Platz widersprochen hätten." Müsste der VAR in solch einem Fall stärker intervenieren?

Der Führung um Lutz Fröhlich und Projektleiter VAR Jochen Drees ist es offensichtlich in fünf Jahren nicht gelungen, etlichen - meist eher jüngeren - Schiedsrichtern wesentliche Basics in der Analyse von Spielsituationen zu vermitteln. Dafür sind aber nicht die Schiedsrichter verantwortlich zu machen, sondern die Schiedsrichterführung. Auch die unberechtigte Rote Karte am 1. Spieltag gegen den Schalker Dominick Drexler offenbarte diesbezüglich das Grundsatzproblem. Man muss sich die gesamten Bewegungsabläufe anschauen, um zu einem richtigen Strafmaß und einer korrekten Einordnung von Spielsituationen zu kommen.

Das Gleiche gilt für Handspiele, bei denen man allerdings außer auf die gesamten Bewegungsabläufe zusätzlich stärker auf einzelne Bildabläufe achten muss, um zu erkennen, ob der Spieler das bewusst beziehungsweise absichtlich macht, denn da können kleine Bewegungen entscheidend sein. Wenn man dieses in allen drei Fällen des vergangenen Wochenendes - Bremen, Hertha, Union - berücksichtigt hätte, wäre man gleich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Allerdings muss dazu auch erst mal die Linie des VAR und die Schwelle des Eingriffes klarer definiert sein. Die ist bis heute von Jochen Drees - wie wir aktuell fast jede Woche sehen - offensichtlich auch den Schiedsrichtern nicht richtig vermittelt worden.

Es gab am vergangenen Freitag in Bremen und am Sonntag in Köln groteske Handelfmeter-Entscheidungen. Was ist das Problem? Das Regelwerk? Die Unsicherheit der Schiedsrichter? Die unterschiedliche Wahrnehmung beziehungsweise Auslegung?

Das Regelwerk ist diesbezüglich gar nicht so kompliziert, wie man immer meint. Es geht darum, Situationen richtig einzuordnen. Das ist natürlich auf dem Feld per se nicht immer ganz so einfach. Aber spätestens nach Ansicht der Fernsehbilder sollte man zu einer einheitlicheren Linie finden. Dazu müssen die Schiedsrichter aber entsprechende fachliche Vorgaben erhalten, wenn sie dazu mangels Erfahrung oder von Hause aus über ihr Fußball-Verständnis nicht automatisch in der Lage sind. Dort fehlen entsprechende Hilfestellungen, wie mir immer wieder von Schiedsrichtern und Assistenten mitgeteilt wird. Die Schiedsrichter fühlen sich alleingelassen.

Plädieren Sie dafür, die mehrfach überarbeitete Handspiel-Regel nochmals zu modifizieren?

Nein. Die Handspiel-Regel ist gar nicht so kompliziert. Entweder muss das Handspiel absichtlich/bewusst erfolgen oder eine unnatürliche Vergrößerung vorliegen. Dabei mag es auch Graubereiche geben, aber viele Szenen wie die letzten vier genannten von Peter Sippel (die drei des vergangenen Spieltages und Kabaks Handspiel im Spiel Dortmund gegen Hoffenheim in der Woche zuvor, d. Red.) waren eben nicht grau, sondern schwarz beziehungsweise weiß. Dann müssen diese Szenen auch als solche benannt und entsprechend richtig von Schiedsrichtern in der Bundesliga eingeordnet werden können.

Im konkreten Fall von Kossounou wäre der Schuss von Herthas Jean-Paul Boetius ohne Kossounous Handspiel ins Tor gegangen. Die Verhinderung eines Tores mit der Hand spielt in der aktuellen Regel keine Rolle. Ist das eine Lücke im Regelwerk?

Es gibt Situationen, bei denen wirklich ein unbewusstes, unabsichtliches Berühren des Balles mit dem Arm oder der Hand erfolgt, welches auch meines Erachtens im Sinn des Fußballs wirklich nicht zu ahnden wären - wir erinnern uns alle an das Frings-Handspiel auf der Torlinie bei der Fußball WM 2002 im Halbfinale gegen Korea. Mit angelegtem Arm berührte der Ball den Arm - wären da ein Strafstoß und eine rote Karte sinnvoll? Meines Erachtens nicht. Ich halte das Kriterium der Absicht als entscheidendes mit Hilfestellung der unnatürlichen Vergrößerung, die aber wirklich unnatürlich sein muss, für ausreichend. Nur müssen eben die Szenen auf dem Feld beziehungsweise spätestens mit den TV-Bildern richtig bewertet werden.

Interview: Steffen Rohr

Quelle 
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#3
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