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UFO-Streik: Manchmal ist das Gericht doch für Verbraucher - Druckversion

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UFO-Streik: Manchmal ist das Gericht doch für Verbraucher - Reiner - 10.11.2015

Wie ich eben im Videotext gelesen habe hat das Arbeitsgericht in Düsseldorf den neuesten Streik der Flugbegleiter verboten. Zu diesem Urteil kann ich nur Smilie_happy_286Smilie_happy_286Smilie_happy_286Smilie_happy_286Smilie_happy_286

Gestern war noch in den Nachrichten zu lesen das die Lufthansa den Flugbegleitern eine Einmalzahlung von mehreren Tausend Euro geboten hat und dazu eine Lohnerhöhung von ein paar Prozent (jedenfalls mehr wie jeder andere Arbeiter in der Wirtschaft). Das hat die Gewerkschaft abgelehnt weil sie eine Finte vermutete und wollte deshalb weiter streiken.


RE: Manchmal ist das Gericht doch für Verbraucher - Reiner - 10.11.2015

Allerdings gilt es nur für heute weil die Lufthansa den Antrag nur für Heute stellte :denken::denken::denken::denken::denken:


RE: Manchmal ist das Gericht doch für Verbraucher - Ritchie - 10.11.2015

Gericht untersagt Streik am Dienstag in Düsseldorf

Gleichwohl hat die Lufthansa einen Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf errungen. Das Gericht gab dem Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung statt und untersagte für Dienstag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf, wie das Gericht am späten Nachmittag mitteilte.

Die Gewerkschaft Ufo hat den Flugbegleiter-Streik bei der Lufthansa noch einmal verschärft. Sie will von Mittwochmorgen bis Freitagabend alle Lang- und Mittelstreckenflüge der Fluggesellschaft bestreiken.

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/loehne-gehaelter/id_76079722/lufthansa-flugbegleiter-streiken-bis-freitagabend.html